(...) Selbst wenn man sich denn auf die Logik des derzeitigen Betäubungsmittelrechts einließe, ist es nicht ersichtlich, warum eine Pflanze wie Salvia divinorum ohne eine transparente Risikoanalyse in das BtMG aufgenommen wird, während bei der Streichung einer Substanz wie Modafinil seitens der Bundesregierung damit argumentiert wird, dass diese Substanz in anderen Ländern auf einem normalen Rezept erhältlich sei. Im Falle von Modafinil deutet übrigens einiges darauf hindeuten, dass die Streichung aus dem BtMG mit den Bemühungen des Herstellers im Zusammenhang steht, die europäische Zulassung dieses Arzneimittels auf weitere Indikationen auszuweiten. (...)