
(...) Bis zu 60.000 Männer wurden Schätzungen zu folge in den Jahren von 1945 bis 1969 auf Grund des §175 verurteilt. Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2000 in einer einstimmig angenommen Resolution deutlich gemacht, dass "die Verfolgung gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtscharta und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstoßen" habe. Alle Fraktionen stimmten damals bereits überein, dass "homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt wurden." Diese Position ist Konsens. (...)