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Veronika Bellmann
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Frage von Daniel S. •

Frage an Veronika Bellmann von Daniel S. bezüglich Sport

Sehr geehrte Frau Bellmann

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schönherr,

vielen Dank für Ihre Frage, als Ihre CDU-Wahlkreisabgeordnete nehme ich gerne Stellung dazu.

Bei der Thematik der Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz hat die CDU/ CSU bereits während der parlamentarischen Beratungen auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherungsgesetzes hingewiesen.

Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es Anliegen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist aus unserer Sicht eine Klarstellung im Grundgesetz erforderlich. Diese Klarstellung hat die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich dem verweigert. Aus diesem Grund hat die Union das Luftsicherheitsgesetz abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz verfassungsrechtlicher Bedenken an dem Gesetz festhielt, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen.

Eine zentrale Forderung der Union war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach §7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß §7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her, die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Nach der Bundestagwahl werden wir das Thema Luftsicherheit erneut aufgreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Veronika Bellmann