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Frage von Dirk P. •

Frage an Veit Wolpert von Dirk P. bezüglich Innere Sicherheit

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages müssen und wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Glücksspielregulierung treffen. Nach den derzeitigen öffentlichen Verlautbarungen wollen einige Länder für eine Fortsetzung des Modells des Glücksspielstaatsvertrages mit einem ausschließlich staatlichen Angebot bei bestimmten Lotterien und Sportwetten eintreten, während andere Länder die Zulassung privater Anbieter (nur) im Bereich der Sportwetten prüfen. Diskutiert wird offenbar auch die Frage, ob und ggf. wie die bisher bundesrechtlich geregelten Geldspielautomaten und die sog. Pferdewetten in den Anwendungsbereich des Glücksspielrechts der Länder aufgenommen werden sollen und ob das bestehende generelle Verbot des Glücksspiels im Internet gelockert werden soll.

Dazu meine Fragen:
1. Für die Verfolgung welcher Ziele im Bereich der Glücksspielregulierung würden Sie sich in einer Landesregierung einsetzen ?
2. Für welche der diskutierten Varianten (staatlich getragenes Monopol, nicht staatlich getragenes Monopol, quantitativ und qualitativ begrenztes Konzessionssytem, nur qualitativ begrenztes Angebot) würden Sie sich einsetzen ?
3. Halten Sie Unterschiede der Varianten im Bereich der jeweiligen Glücksspiele (Spielbanken, Sportwetten, Lotterien, Geldspielautomaten) für geboten und - wenn ja - für welche Variante bei welcher Glücksspielart würden Sie sich einsetzen ?
4. Würden Sie das generelle Verbot des Glücksspiels im Internet lockern und - wenn ja - bei welcher Glücksspielart ?
5. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund seine bisherigen - im Vergleich zu den Ländern unterschiedlichen - (Teil-)Regelungen zu Geldspielautomaten und Pferdewetten aufgibt, damit die Länder in eigener Kompetenz über eine umfassende Glücksspielregelung entscheiden können ?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank !

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Postel,

zunächst freue ich mich, dass ein so ausgewiesener Fachmann im Bereich des Glücksspielrechts wie Sie, mit den Spitzenkandidaten ins Gespräch kommen möchte und Sie sich in diesem Zusammenhang auch für meine Position zu diesem Thema interessieren.

Ich möchte Ihre Fragen zum Themenbereich Zukunft des Glücksspielrechts gerne wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:
Im Bereich des Glücksspiels bedarf es hinsichtlich der Zielsetzung einer differenzierten Betrachtung. Auf der einen Seite müssen der Spielerschutz und somit die Suchtprävention sichergestellt werden. Auf der anderen Seite darf die Berufsfreiheit aber nur in einem wirklich erforderlichen Maße eingeschränkt werden und ich muss als Landespolitiker auch die Tatsache im Blick behalten, dass durch die Konzessionsabgaben in einem nicht unerheblichen Maße eine Förderung gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen stattfindet.

Zu Frage 2/ Zu Frage 3:
Als Liberaler stehe ich staatlichen Monopolen grundsätzlich erst einmal kritisch gegenüber.
Ich bin der Auffassung, dass künftig am staatlichen Monopol nur noch im Bereich der Lotterien festgehalten werden sollte, wobei wir Liberalen aber eine erneute Zulassung des Vertriebs von Lottoprodukten durch Private und auch im Internet anstreben. Bei den Sportwetten sollte das bestehende staatliche Monopol durch ein Konzessionsmodell ersetzt werden. Sowohl bei den Spielbanken wie auch bei den Geldspielautomaten sehe ich derzeit keine Notwendigkeit, Änderungen beim Marktzugang durchzuführen.

Zu Frage 4:
Als Liberaler spreche ich mich auch für eine Öffnung der Nutzung des Internets aus. Außerdem befürworte ich die Möglichkeit für Werbung im Internet sowohl für bestehende wie auch für künftig geplante Produkte. Hierbei sind die bereits bewährten Mechanismen des Spielerschutzes anzuwenden.

Zu Frage 5:
Schon aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Sportwettenmonopol in Deutschland muss bei einer Diskussion über die Zukunft des Glücksspielrechts in Deutschland auch der Bereich des Automatenspiels und der Pferdewetten mit in die Betrachtungen einbezogen werden.
Einer Aufgabe der Gesetzgebungskompetenz für die Bereiche Pferdewetten und Automatenspiel durch den Bund stehe ich kritisch gegenüber. Sie löst meines Erachtens die derzeit bestehenden Fragen nicht. Außerdem haben sich aus meiner Sicht die derzeit gegebenen Gesetzgebungskompetenzen bewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Wolpert