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Frage von Burkhardt B. •

Frage an Uwe Küster von Burkhardt B. bezüglich Gesundheit

Unter Bezug meines Vorgängers frage ich Sie ob es
weiterhin Erlebende Wirklichkeit ist der totalitären
Ökumenisierung Ohnmächtig zuzusehen!
Konkret in Bezug auf Alte und Kranke Menschen
welche sich nicht wehren können und denen ein Unwürdiges Lebensende bereitet wird.
Warum wird zugelassen das sich Ärtzte und Pflegepersonal in absoluten Gewissensnöten befinden ,weil Ökonomie vor Leben zu entscheiden hat?
Ich beobachte die Entwicklung sehr genau und erlebe das Profitgier vor nichts zurück schreckt.
Schämt Ihr Euch nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet zu haben und mit Hartz IV genau das
Wirklichkeit werden zu lassen was nicht einmal zu DDR-Zeiten möglich war?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Bethkenhagen,

für Ihre Frage zur Politik der SPD im Bereich „Gesundheit“ danke ich Ihnen.

Die heutige große Herausforderung besteht darin, unter dramatisch veränderten Bedingungen wie dem demographischen Wandel und der Globalisierung Sozialstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit in unserem Land zu bewahren.

In der Krankenversicherung führt die demographische Entwicklung in Kombination mit dem medizinischen Fortschritt zu einer stetig steigenden Ausgabenentwicklung. Die damit verbundenen höheren Krankenkassenbeiträge schlagen voll auf die Arbeitskosten durch. Die Lohnnebenkosten müssen aber gesenkt werden, um unsere Volkswirtschaft und unseren Arbeitsmarkt wieder spürbar zu beleben.

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz) am 1. Januar 2004 wurde deshalb eine grundlegende Umgestaltung des Gesundheitswesens eingeleitet. Die Reform verlangt von allen Beteiligten, Leistungserbringern und Patienten, mehr Verantwortungsbereitschaft und Umdenken. Es geht vor allem darum, die Leistungsfähigkeit der sozialen Krankenversicherung zu erhalten. Ohne die Maßnahmen dieses Gesetzes wäre der durchschnittliche Beitragssatz inzwischen bei über 15 Prozent.

Das GKV-Modernisierungsgesetz hat zu Verbesserungen im Bereich der Qualität der medizinischen Versorgung geführt und strukturelle Veränderungen ermöglicht. Beispielhaft seien die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung oder die Möglichkeiten zur Errichtung medizinischer Versorgungszentren sowie zum Abschluss von Versorgungsverträgen zwischen den Krankenkassen und einzelnen Ärztinnen und Ärzten genannt. Es gibt durch die Gesundheitsreform auch deutlich mehr Wettbewerb, z.B. durch die Erlaubnis des Versandhandels für Arzneimittel, die Lockerung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken und die Freigabe der Preise für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Die solidarische Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt gerade den älteren Menschen zu Gute. Im Jahre 2002 haben die Krankenkassen für jede Rentnerin und jeden Rentner im Durchschnitt 3.907 € aufgewandt. Ihre durchschnittlichen Beitragseinnahmen je Rentnerin und Rentner beliefen sich demgegenüber auf 1.716 €. Damit deckten die Beitragszahlungen der Rentnerinnen und Rentner 2002 knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben.

Die SPD hält ohne Wenn und Aber an der solidarischen Krankenversicherung fest. Sie will, dass auch in Zukunft die Jungen für die Alten, die Gesunden für die Kranken, die wirtschaftlich Starken für die wirtschaftlich Schwachen und die Alleinstehenden für die Familien eintreten. Entsprechend seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss jeder zur Finanzierung der Gesundheitskosten beitragen.

Andererseits muss kein Versicherter für Zuzahlungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Kalenderjahr mehr als zwei Prozent seiner Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aufwenden. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze nur bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ganz ausgeschlossen. Familien können pro Kind 3.648 € von ihren anzurechnenden jährlichen Bruttoeinnahmen abziehen. Für den Ehepartner können weitere 4.347 € in Abzug gebracht werden. Neu ist auch, dass sämtliche Zuzahlungen bei der Ermittlung der Belastungsgrenze geltend gemacht werden können.

Zu „Hartz IV“: Hartz IV macht eine gründlichere Erfassung der Arbeitslosigkeit in unserem Land möglich. Viele Personen, die zwar bisher auch schon arbeitslos waren, wurden in der Vergangenheit tatsachenwidrig in der Statistik nicht registriert. Sie verschwanden ohne große Chancen auf Änderung ihrer Situation im Sozialamt. Der unter Helmut Kohl beschrittene Sonderweg des Verkleisterns von tatsächlicher Arbeitslosigkeit wurde von uns beendet. Dadurch ist seit Jahresanfang die Zahl der Arbeitslosen statistisch um einige Hunderttausende gestiegen.

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist keine aus Beiträgen finanzierte Versicherungsleistung ist, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung. Falsch ist die weit verbreitete Annahme, der Umfang der neuen Leistung ALG II beschränke sich auf die Höhe der pauschalierten Regelleistung für einen Alleinstehenden von zurzeit 331 € (Ost)/ 345 € (West). Vielmehr ist die neue Leistung im Gegensatz zur ehemaligen Arbeitslosenhilfe bedarfsgerecht ausgestaltet, d. h. ihre Höhe hängt von der Größe der Bedarfsgemeinschaft - d. h. z.B. der Familie – ab.

Bedarfsgerecht heißt natürlich, dass zusätzlich zum ALG II Wohnkosten in angemessener Höhe übernommen werden. Hinzu kommen Mehrbedarfszuschläge für werdende Mütter, Alleinerziehende, bei Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung. Im Gegensatz zur Sozialhilfe werden die AlG II-Bezieher auch sozialversichert. Für jeden erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen werden im Monat z.B. pauschal 125 Euro an die Krankenkasse und 14,90 Euro an die Pflegekasse abgeführt. Zudem sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Für die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, wird ein umfassendes Fall-Management zur Verfügung gestellt. 2005 wird die Bundesregierung insgesamt 6,35 Milliarden € allein für Wiedereingliederungsmaßnahmen von Arbeitslosen einsetzen. Das ist ein Anstieg von 27 Prozent gegenüber der bisherigen Leistung von 5 Mrd. €. Ostdeutschland profitiert besonders von diesen Mitteln. 41 Prozent der Gelder fließen wegen des offensichtlichen höheren Bedarfs in die neuen Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Küster