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Frage von Lars R. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Lars R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

wie will der Bund eigentlich sicherstellen, daß Länder und Kommunen die Vorschriften zur Radwegbenutzungspflicht tatsächlich so umsetzen wie es die StVO vorgibt? Daß Benutzungspflichten nur im Ausnahmefall angeordnet werden dürfen, ist nichts Neues. Das steht schon seit zehn Jahren in der StVO, ohne daß dies sonderlich Eindruck bei Ländern und Kommunen hinterlassen hätte. Daran wird auch die beabsichtigte Novelle nichts ändern.

Verschiedene Kommunal-Fachbeamte in unterschiedlichen Bundesländern, mit denen ich sprach, lehnen eine StVO-konforme Be- bzw. Entschilderung ihrer Radwege vorgeblich aus straßenrechtlichen oder zuwendungsrechtlichen Gründen ab. Darüberhinaus wurde mir gegenüber die besondere verkehrsrechtliche Notwendigkeit der einen oder anderen Benutzungspflicht mit folgenden Worten begründet: „Über das Schild [Zeichen 237/240/241] hat sich seit über 20 Jahren keiner beschwert und deswegen bleibt das da stehen!“ Solche Äußerungen fordern den Gang zum Kadi natürlich geradezu heraus.

Die Verantwortung für die Ausführung allein auf die Länder abzuwälzen ist mir zu billig. Oder würde der Bund es ebenso schulterzuckend hinnehmen, wenn sämtliche Länder und Kommunen zwischen Boddenküste und Bodensee mit Bundesgesetzen etwa zum Bauplanungs-, Sozialleistungs- oder Abgabenrecht ebenso selbstherrlich umgingen wie mit den Vorschriften zur Radwegebenutzungspflicht? Wenn der Bund ein Gesetz erlässt, das von nahezu allen ausführenden Organen seit über zehn (!) Jahren entweder nicht verstanden oder womöglich sogar offen boykottiert wird, ist es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Ehrlich wäre es, die Radwegebenutzungspflicht völlig aus der StVO zu streichen. Gefährliche Fahrbahnabschnitte könnten trotzdem im begründeten Ausnahmefall für den Radverkehr, etwa durch Zeichen 254, gesperrt werden, wie dies in vielen anderen EU-Ländern auch gehandhabt wird. Warum sperrt sich der Bund dagegen?

Mit freundlichen Grüßen
Lars Richter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Radverkehrsvorschriften, von denen Sie sprechen, werden derzeit in der Länderanhörung überarbeitet. Es geht darum, die Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf das tatsächlich erforderliche Maß zu beschränken.

Ich erlaube mir, Sie in diesem Zusammenhang auf meine Antwort an Herrn Peters vom 21. August 2008 hinzuweisen; dort finden Sie weitere Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer