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Frage von Björn S. •

Frage an Uwe Barth von Björn S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Barth,

Ich habe bisher immer liberal gewählt, weil ich mich in vielen Positionen der FDP wieder finde, insbesondere auch was die Vereinfachung der Steuergesetzgebung (15/25/35) sowie die Entrümpelung des Vorschriftendschungels angeht.

Bei dem Thema „gesetzliche Mindestlöhne“ bin ich jedoch mit der FDP-Position nicht einverstanden? Halten Sie es für gerecht, dass Menschen für unter fünf Euro/Stunde arbeiten gehen. Widerspricht das nicht der SOZIALEN Marktwirtschaft, wenn die Notlage arbeitssuchender Menschen auf diese Art und Weise ausgebeutet wird? Was sprich aus Ihrer Sicht gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, wie er in vielen anderen (EU-)Ländern seit Jahren existiert? Die Wirtschaft z. B. in Irland oder Großbritannien ist doch durch die Einführung auch nicht zusammengebrochen. In diesem Zusammenhang die ergänzende Frage, was die FDP gegen Lohndumping unternehmen will, sollte es nach 2009 hoffentlich eine schwarz-gelbe Koalition geben?

Des Weiteren würde mich Ihre Meinung zu folgenden Fragen interessieren:

1. Angsichts des Gesundheitsdesasters (Stichwort „Gesundheitsfonds“) halte ich die gesetzlichen Krankenversicherungen für überflüssig. Halten Sie es für realistisch, dass jeder Bürger privat eine Pflichtgrundversicherung abschließt (vergleichbar KfZ-Haftpflicht), in der die grundlegenden Leistungen seitens der Krankenkasse erbracht werden und sich jeder Bürger darüber hinaus individuell nach seinen Bedürfnissen versichert? Wie sehen Sie den kompletten Rückzug des Staates aus der KV?
2. Wie stehen sie zu einer Idee, dass Kindergeld komplett abzuschaffen und stattdessen Kindergärten, (Ganztags-)Schulen und Universitäten komplett beitragsfrei bereit zu stellen?
3. Eine Thüringer Frage: Wie steht die FDP zum Thema Kreisreform? Wieviele Kreise / kreisfreie Städte sind aus Ihrer Sicht angemessen bzw. wirtschaftlich sinnvoll?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Björn Stelter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stelter,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworten möchte:

zum Mindestlohn:

Die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland lehne ich ab. Der Mindestlohn ist ein populistisches Instrument, das von der politischen Linken instrumentalisiert wird. Nur auf den ersten Blick erscheint er gerecht. Bei näherer Betrachtung wird aber deutlich, dass Mindestlöhne kontraproduktiv sind.

Sie erhöhen die Kosten der Arbeitgeber erheblich, führen wenn überhaupt aber nur zu einer geringfügigen Steigerung der Nettoeinkommen, weil die schwarz-rote Koalition ständig die Abgabenlast erhöht. Gleichzeitig werden Arbeitsplätze vor allem im Niedriglohnbereich vernichtet, denn jeder Arbeitgeber wird bemüht sein, Gering- oder Unqualifizierte durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen. Jeder Mindestlohn grenzt also einen unteren Produktivitätsbereich aus dem Arbeitsmarkt aus. Dies haben in der Vergangenheit auch überproportionale Lohnerhöhungen oder Sockellohanhebungen gezeigt. Gerade gering qualifizierte Mitarbeiter haben dadurch ihre Arbeitsplätze verloren.

Außerdem führen Mindestlöhne tendenziell zu höheren Preisen und schwächen dadurch die Kaufkraft aller. Dadurch kommt es zu weiteren Nachfrageausfällen, was im Extremfall zu einer höheren Arbeitslosigkeit führt.

Berücksichtigt werden muss auch, dass wir durch unsere staatlichen Transfersysteme zur sozialen Sicherung faktisch einen Mindestlohn haben. Niemand würde eine Arbeit aufnehmen, die auf dem Niveau oder darunter entlohnt wird. Durch die sozialen Sicherungssysteme werden Arbeitgeber quasi genötigt, einen bestimmten Gehaltsrahmen nicht zu unterschreiten.

Dabei sind wir auf einen funktionierenden Niedriglohnsektor angewiesen. Er ermöglicht vielen Arbeitslosen die Rückkehr ins Berufsleben und damit die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Wichtig ist aber, dass die Aufnahme einer auch nur gering entlohnten Beschäftigung attraktiver ist, als die alleinige Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen. Dazu müssen die bestehenden Regelungen zur sozialen Absicherung vereinfacht und unbürokratischer gestaltet werden. Die FDP hat hierfür ihr Bürgergeldkonzept entwickelt. Dieses ist ein transparentes Steuer- und Transfersystem aus einem Guss. Wer so wenig verdient, dass er davon seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, erhält staatliche Hilfe ähnlich einer negativen Einkommensteuer. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe setzt allmählich die Pflicht ein, Steuern zu zahlen. Hierbei sind die Übergänge so gestaltet, dass der, der arbeitet immer höhere Einkünfte hat, als der, der nicht arbeitet. Das liberale Bürgergeldkonzept wirkt also aktivierend durch einen gleitenden und lohnenden Übergang in die Erwerbstätigkeit.

zum Gesundheitsfonds:

Der von der Bundesregierung verabschiedete Gesundheitsfonds, der Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist eine völlige Fehlkonstruktion. Er legt einen einheitlichen Beitrag für alle Versicherten aller Krankenkassen fest. Dadurch wird der Preis für die Versicherung als wesentliches Element für den Wettbewerb außer Kraft gesetzt. Die Bundesregierung verabschiedet sich hiermit von dem Ziel, dass sich Krankenkassenvorstände ökonomisch verhalten. Statt den jetzigen Risikostrukturausgleich durch einen funktionierenden Wettbewerb zu beschränken, wird er zu einem allumfassenden Zuteilungssystem ausgebaut.

Ein weiterer Nachteil ist, dass der Einheitsbeitrag von der Politik festgelegt wird. Im Ergebnis wird sich der Beitrag an der Kassenlage und dem Zeitpunkt innerhalb der Wahlperiode orientieren. Kurz vor der Wahl wird es niemand wagen, den Beitrag zu erhöhen, weil sonst die Wiederwahl gefährdet sein könnte. Stattdessen werden gesundheitspolitisch notwendige Maßnahmen nicht getroffen und die Leistungen der Krankenkassen gekürzt. Auch werden sich Fehlentscheidungen nicht nur auf eine sondern auf alle Krankenkassen und Versicherte und damit auf 90% der Bevölkerung auswirken.

Im Gegensatz zur Großen Koalition setzt sich die FDP für ein Gesundheitswesen ein, das auf Pluralismus, Nachhaltigkeit und Eigenverantwortung basiert. Wir brauchen Private Krankenversicherungen, um durch die Bildung von Altersrückstellungen dafür zu sorgen, dass die Folgen der demografischen Entwicklung besser aufgefangen werden können. Das Umverteilungssystem, bei dem immer weniger junge und gesunde Menschen für immer mehr alte und kranke Menschen bezahlen, ist zukünftig nicht mehr finanzierbar.

Die Bundesregierung schafft hingegen die Private Krankenversicherung ab, zwar nicht sofort, aber schrittweise. Den Basistarif, den die Privaten Krankenversicherungen auf freiwilliger Basis anbieten wollten, hat man obligatorisch mit Kontrahierungszwang versehen und überträgt den durch den Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eins zu eins. Ergänzt wird das um eine Gleichschaltung der Ärztehonorare auf niedrigem Niveau und um eine gesamtschuldnerische Haftung von Patient und Versicherer gegenüber den Leistungserbringern, also de facto die Übertragung des Sachleistungsprinzips auf die Private Krankenversicherung. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung führt man Wahltarife ein, bei der Privaten Krankenversicherung beseitigt man jegliche Produktvielfalt.

Gemeinsam mit meinen Kollegen in der FDP-Bundestagsfraktion werde ich alles unternehmen, um diese Regelungen zu verhindern.

zur Abschaffung des Kindergeldes:

Eine Abschaffung des Kindergeldes ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Kindergeld wird in erster Linie zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums gewährt. Dieses Existenzminimum darf von Verfassung wegen nicht besteuert werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Aber auch aus einem anderen Grund halte ich eine Abschaffung des Kindergeldes für unangebracht. Kinder sind in Deutschland stärker von Armut betroffen, als Erwachsene. Das Kindergeld ist ein Instrument, um dieser Armut entgegenzuwirken. Darüber hinaus müssen insbesondere Kindergärten beitragsfrei gestellt und zu vorschulischen Bildungseinrichtungen, jedoch nicht zu „Vorschulen“ umgebaut werden. Die Ergebnisse der aktuellen Entwicklungsforschung verdeutlichen die zentrale Bedeutung der ersten Lebensjahre für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder. Gerade auch für benachteiligte Kinder steigen die Bildungschancen durch eine qualitativ hochwertige Förderung in der frühen Kindheit erheblich.

Über die Einführung von Studiengebühren, deren Höhe und Ausgestaltung entscheidet jedes Bundesland in Eigenregie. Infolge verschiedener Fördermöglichkeiten sind diese aber kein Grund, ein Studium nicht aufzunehmen. Dies beweisen auch die unlängst veröffentlichten Zahlen zur Entwicklung der Studienanfängerzahlen. Gerade auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, in denen es Studiengebühren gibt, sind die Studienanfängerzahlen stark gestiegen. Studiengebühren haben den Zweck, die Qualität in der Hochschullehre signifikant zu verbessern und tragen damit zur Verkürzung des Studiums bei. Von vielen Studenten wird dies mittlerweile honoriert.

zur Kreisgebietsreform in Thüringen:

Die Anzahl der Kreise bzw. kreisfreien Städte in Thüringen und deren Einwohnerzahl sollte bei einer Kreisgebietsreform nicht im Fordergrund stehen. Wichtiger ist, dass die regionalen Strukturen gewahrt bleiben und die Heimatidentität in den Regionen berücksichtigt wird. Jeder Kreis muss in der Lage sein, funktionierende Strukturen bei Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, der Feuerwehr usw. zu garantieren. Die verwaltungstechnischen Strukturen sind dabei weniger wichtig. Die Kommunalpolitiker der Thüringer FDP haben hierzu das Modell der Interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt, bei dem die Funktionsfähigkeit und Effizienz der kommunalen Aufgaben im Vordergrund stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Barth, MdB