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Frage von Rainer C. •

Frage an Uwe Barth von Rainer C. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Barth,

ich erbitte ihre Hilfe, eine bürgerfreundlichere Lösung zu finden.

Im Jahr 2005 habe ich einen neuen PKW erworben. Da die Diskussion zur Umweltverbesserung lief, habe ich einen Diesel- Pkw mit Russpartikelfilter gekauft. Es wurde ein Gesetz angekündigt das eine Förderung der Russpartikelfilter beinhaltet, mindestens eine Steuerreduzierung. Vor ca. 10 Wochen habe ich in der ZDF Sendung „Frontal 21“ gesehen, welche Probleme auf die Bürger zukommen um diese Steuerreduzierung zu erhalten. Nun habe ich in den letzten Tagen einen rückwirkenden Steuerbescheid bekommen, der eine Steuererhöhung vorsieht, da mein Auto keine Partikelminderungstechnik enthalte. Ich wurde aufgefordert mir im Falle, dass das Auto diese Technik doch habe, eine entsprechende Bescheinigung des Autoherstellers zu beschaffen. Anschließend soll ich mich damit zur Zulassungsstelle begeben und eine natürlich für mich kostenpflichtige Änderung der Zulassungsdaten vornehmen lassen. Selbstverständlich gilt die Änderung ab dem Ausstellungstag und wird vom Finanzamt anschließend mit einer Steuerbescheidänderung versehen.

Ich kann nicht verstehen, das nun statt einer Unterstützung /Förderung der Bürger die hier auch etwas für eine bessere Umwelt tun, zusätzliche Aufwendungen entstehen.
- Unterlagen vom Hersteller beschaffen
- Zur Zulassungsstelle begeben
- Gebühren für die Änderung entrichten
- Die Steuererhöhung rückwirkend hinzunehmen, die Korrektur aber taggenau zu erhalten

Warum ist es nicht möglich, die Autohersteller zu verpflichten, entsprechende Meldungen an das Kraftfahrtbundesamt zu geben und dann automatisch den Steuerbescheid durch das
Finanzamt erstellen zu lassen?

Vielleicht waren auch die Informationen die ich bisher bei den Behörden erhielt ,gar nicht richtig und sie können mir mitteilen, das es eine bürgerfreundliche Lösung gibt?
Eine Mail an ´buergerinfo@bmvbs.bund.de´ von Anfang Sept. 07 blieb unbeantwortet.
Erbitte ihre Hilfe.
MfG
R. Claus

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Claus,

die FDP-Bundestagsfraktion hat die Änderung des Kfz-Steuergesetzes abgelehnt, unter anderem deshalb, weil die Förderung außersteuerlicher Ziele - z.B. positive Umwelteffekte durch den Einbau von Rußpartikelfiltern - über die Steuer der falsche Weg ist. Aus Sicht der FDP wäre es viel sinnvoller gewesen, die Anschaffung eines Rußfilters mit einer direkten Zahlung zu fördern - und dabei keine ungerechtfertigten Differenzierungen nach dem Anschaffungszeitpunkt vorzunehmen. Die große Koalition hat sich dem entgegen gestellt und dieses Vorgehen bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren mit den Ländern abgestimmt. Die Opposition im Bundestag hatte leider keinerlei Einfluss mehr. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die Abgeordneten von Union und SPD zu wenden, da diese mit ihrer Mehrheit die von Ihnen kritisierte fragwürdige Regelung beschlossen haben und Ihnen daher auch eine Erklärung liefern können sollten. Ich kann dies leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Barth, MdB