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Ute Granold
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Frage von Karsten S. •

Frage an Ute Granold von Karsten S. bezüglich Familie

Sehr geeherte Frau Granold,

wie ich aus der WamS vom 3.12.2012 erfahren habe, setzen Sie, bzw. die CDU sich dafür ein, das bei Scheidungen die Ehemänner wesentlich mehr und länger zahlen sollen.
So habe ich eine praktische Frage:
Ich selbst bin geschieden und musste meiner Ex- Frau ein Studium bezahlen. Meine Ex- Frau hat über 2 Jahre die Ehe durch fremdgehen zerrüttet und ist dann direkt zu Ihrem WG- Vermieter gezogen (ihr Freund). Die Beweislast des fremdgehens lag nun, lt. Gesetzgeber, bei mir. Da dieses aber recht schwierig ist, habe ich nun die letzten 6 Jahre Ehegattenunterhalt bezahlt und knapp über dem Existensminimum gelebt. 2012 hat meine Ex- Frau das Studium beendet und anschließend ihren WG- Vermieter mir offiziell als Freund vorgestellt. Durch Internetforen musst ich feststellen das ich kein Einzelfall bin, und Unterhaltsbetrug in der Praxis nicht durchsetzbar ist.

Meine Frage:
Wenn ich die Schlagzeile "WamS": ‚Regierung plant höhere Unterhaltsansprüche für Geschiedene‘ auf meinen Fall beziehe, bedeuet das, dass ich noch höher und noch länger hätte bezahlen sollen? Wobei die Unterhaltshöhe aktuell so hoch ist, das zu über 70% die Ehefrauen aus den Ehen aussteigen. Sollte man nicht umgekehrt den Schritt wagen und die Rechte der Väter, sprich der Leistungserbringer deutlich stärken?

Um Antwort wäre ich Dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Schulz

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Antwort ausstehend von Ute Granold
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