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Frage von Deepak R. •

Frage an Ute Granold von Deepak R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Granold,

auf meine Fragestellung auf Abgeordnetenwatch zum Thema Sorgerecht hat Herr Burkard Lischka am 22.12.2011 geantwortet. Er hat verkündet, dass der Antragsentwurf der SPD-Bundestagsfraktion auf „der kinderrechtsorientierten Lösung und der Elternverantwortung als idealtypisches Leitbild“ aufbaut.

„Eine (Elternrechts- und) kindeswohlorientierte Lösung“ gehört zu einer Zuteilungsphilosophie. Das Rechtsverhältnis wird dem Vater und der Mutter zugeordnet. Das (Phantom-) Kindeswohl steht im Mittelpunkt und die Elternrechte werden entzogen oder zugeteilt. Ein Elternteil darf das andere rechtlich beeinträchtigen und bekommt abschließend einen Missbrauchsbonus (BGH am 12.12.2007, Akt: XII ZB 158/05).

„Eine kinderrechtsorientierte Lösung“ gehört zu einer Erhaltungsphilosophie. Das Rechtsverhältnis entsteht zwischen dem „Kind und seinen beiden leiblichen Elternteilen“. DAS FAMILIENWOHL STEHT IM MITTELPUNKT! Die Elternrechte werden von der ENTSTEHUNG bis zum ERHALT gefordert und gefördert. Es wird für den Erhalt der Familiengemeinschaften und die Ausübung von Familienleben (väterlicher- und mütterlicherseits), aus der Position des Kindes, als Rechtssubjekt gekämpft.

Bis zum Jahr 2030 sind ca. 13 Millionen väterliche und mütterliche Familiengemeinschaften von Kindern vom Risiko der Trennung und Scheidung betroffen.

Mit der kindeswohlorientierten Lösung könnten vermutlich nur 4,5 Millionen Familiengemeinschaften durch Zuteilung erhalten werden. (Die Quote zur Übertragung der Alleinsorge an die Mutter beträgt 74% - 92%)

Eine gewaltige Steigerung der Erhaltung von ca. 11,0 Millionen Familiengemeinschaften bis zum Jahr 2030 kann nur durch eine kinderrechtsorientierte Lösung erreicht werden.

Arbeiten Sie an einer (derzeitig praktizierten) „kindeswohlorientierten Lösung“ oder an einer erforderlichen neuen „(Elternrechts-Konzeption) mit kinderrechtsorientierter Lösung“?

Vielen Dank im Voraus und Happy New Year.

Mit freundlichen Grüßen,

Deepak Rajani

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Antwort ausstehend von Ute Granold
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