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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Gudrun R. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Gudrun R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Finckh-Kraemer,

ich habe eben gesehen, dass Sie im Sepember vorigen Jahres einen Fragesteller darauf hingewiesen haben, dass der Berliner Finanzsenator Kollatz-A. eine geplante unsoziale Förderung des Wohnungsbaus "gekippt" habe - ich vermute, dass das im Bundesrat geschehen ist, und möchte gern mehr darüber wissen, weil ich mich an die Finanzierung von Neubauvorhaben aus den 70er und 80er Jahren in Westberlin noch gut erinnern kann, die zu astronomisch hohen Neubaupreisen geführt haben und zu absurden Folgekosten für die öffentliche Hand. Meiner Erinnerung nach haben damals alle Parteien mitgemacht, die im Abgeordnetenhaus sassen.
es würde mich freuen, wenn sich der Erkenntnisprozess nun verbreitert hat, dass die Gewinner und Verlierer dieser Finanzierung sehr ungleich verteilt waren - und weil ich i. A. keine Berliner Zeitung lese, ist mir das offenbar entgangen und ich wäre für eine kleine Nachhilfe dankbar,

mit freundlichem Gruß
Gudrun Rogge

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rogge,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Vor gut einem Jahr war ein Steuerabschreibungsmodell für den Wohnungsbau in der Debatte, das in Städten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt für steuerpflichtige Bauherren bei Baukosten bis 2.000 oder 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche erhebliche Steuerabschreibungen vorgesehen hätte. Wohnungsbaugenossenschaften hätten davon nichts gehabt, weil sie keine Steuern zahlen. Es hätten also nur Wohnungsbaugesellschaften oder private Bauherren profitiert. Dabei war keine Begrenzung der Mieten bei Erstvermietung vorgesehen, so dass eine steuerliche Förderung auch für Mietwohnungen erfolgt wäre, die über 10 Euro pro Quadratmeter Miete kosten. In Berlin hätte das Steuerausfälle in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe zur Folge gehabt ohne dass das Angebot an für die Mehrzahl der Mieter erschwinglichen Wohnraum gewachsen wäre.

Dieses Modell ist durch den Einspruch mehrerer Länderfinanzminister, darunter dem Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen, gekippt worden. Wir haben stattdessen mit dem Haushaltsgesetz 2017 die direkten Zuschüsse an die Länder für den sozialen Wohnungsbau erhöht. Die Länder sind nun dafür verantwortlich, diese Mittel sinnvoll einzusetzen. Eine Förderung wie im Berlin der 70er und 80er Jahre wird nach meiner Einschätzung kein Bundesland auch nur in Erwägung ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer