Antwort 07.09.2005 von Ute Boback-Askri SPD
Sehr geehrte Frau Below,
Deutschland ist ein föderaler Staat. Im Artikel 30 des Grundgesetzes ist geregelt, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben, Sache der Länder ist, soweit keine anderen Regelungen im Grundgesetz getroffen wurden.

