
(...) Eines steht für mich fest: Ich bin gegen Online-Durchsuchungen, ohne richterliche Anordnung, wenn sie quasi „präventiv“, das heißt ohne konkrete Anhaltspunkte für eine schwere Straftat, die den Gebrauch einer solch schwerwiegenden Maßnahme rechtfertigen würden, angewandt werden sollen. Auch steht für mich außer Frage, dass Menschen, deren Computer auf solche Weise „durchleuchtet“ worden sind, zumindest im Nachhinein darüber in Kenntnis zu setzen sind. (...)