(...) Nach dem Konzept des Teilelterngeldes können Eltern auf Wunsch nur einen halben Anspruch verbrauchen, wenn sie mit oder ohne Teilzeit nur höchstens die Hälfte ihres maximalen Elterngeldes beziehen, das ihnen ohne Erwerbseinkommen zustünde. Die zweite Hälfte kann in einem weiteren Monat in Anspruch genommen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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