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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Peter H. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Peter H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Heinen,

mit Interesse verfolge ich die Diskussionen um schärfere Sicherheitsgesetze. Dazu möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen:

1.) Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?

2.) Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit fre
Peter Hinse

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hinse,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen vom 2. August 2007. Unter dem Begriff Online-Durchsuchung verstehe ich die Möglichkeit, dass die Polizei im Zuge ihrer Ermittlungsarbeit auf einen Computer eines Verdächtigen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr Zugriff nehmen kann.

Unsere Sicherheitsbehörden stehen angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus vor großen Herausforderungen. Daher ist es in meinen Augen unabdingbare Aufgabe der Politik, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bekämpfung des Terrors zu schaffen. Die Ermittlungsarbeit der Polizei muss sich dabei dem technischen Fortschritt anpassen, um notwendige Erfolge erzielen zu können. Eine Telefonüberwachung von Terrorverdächtigen ist heute nahezu unumstritten. Moderne Kommunikation wird aber nicht mehr nur über das Telefon abgewickelt, dieser Tatsache müssen wir uns stellen.

Bundesinnenminister Schäuble hat in vielen Interviews verdeutlicht, wie dringend wir für diese neuen Ermittlungsmethoden eine rechtliche Grundlage benötigen, damit sie weder mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung kollidieren kann noch mit den Rechten, die durch die Verfassung gesichert sind. Hierfür muss es eine gründliche juristische Prüfung geben, bevor konkreten Plänen einer Onlinedurchsuchung zugestimmt werden kann. Diese Prüfung müsste einmal unter dem Aspekt Strafverfolgung und zum anderen unter dem Aspekt Gefahrenabwehr geführt werden.

Sie sehen also, dass die Frage, ob ich diese Maßnahmen befürworte, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. Sie ist vielmehr von der genauen rechtlichen Ausgestaltung abhängig.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen