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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Heinz - W. F. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Heinz - W. F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

Thema 1:
die in der Vergangenheit durchgeführte Kürzung des Weihnachtsgeldes für die Bundesbeamten wird aufgehoben, so dass sich, nach mir vorliegenden Informationen, die Bezüge der Beamten um insgesamt 2,4 % erhöhen. Ist das so, und haben Sie dem ebenfalls zugestimmt. Welche Gesamtkosten kommen auf Grund dieser Entscheidung auf den Bundesbürger zu. Ich kann nicht erkennen, dass bei den Abgeordneten ein Sparwille vorhanden ist. Wir haben doch wirklich genug Schulden. Anscheinend soll die Erhöhung des Weihnachtsgeldes auch gar nicht so publik gemacht werden, eine kleine Pressenotiz konnte ich nur davon in den Medien finden.

Thema 2:
Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

kürzlich wurden Sie befragt über Rüstungsexporte nach Saudi Arabien. Ihre Anwort in diesem Forum hat mich überhaupt nicht zufrieden gestellt. Deshalb eine klene Erweiterung:
Gemäß dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2009 (Rüstungsexportbericht 2009) wurden an folgende Länder (nur Nordafrika) in 2009 Rüstungsexportgenehmigungen erteilt (Angaben in Millionen EURO):
Libyen 53,2
Ägypten 77,5
Saudi Arabien 168
Algerien 9
Marokko 37,2
Tunesien 3,1
Jordanien 9,5
Kuwait 68,1
Bahrain 2
Katar 1,3
VAE 12,7
Jemen 0,2

Wie wollen Sie das rechtlich und moralisch rechtfertigen ?

Mit freundliche Grüßen
Heinz - W. Faust

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Faust,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu den Themen Beamtenbesoldung und Rüstungsexporte.

Das Weihnachtsgeld ist heute anders als früher keine einmalige Zahlung mehr, sondern wird über das Jahr verteilt ausgezahlt. Seit 2006 erhalten Beamte, Soldaten und Richter des Bundes nur noch 30 Prozent eines Gehalts als Weihnachtsgeld. Diese Kürzung war von Beginn an als vorübergehende Sparmaßnahme eingeführt worden und sollte ursprünglich 2011 auslaufen, wurde dann aber Ende 2010 bis einschließlich 2014 verlängert. Diese Verlängerung soll nun wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung früher als geplant auslaufen. Es handelt sich also nicht um eine Gehaltserhöhung, sondern um die Rückführung des Gehaltes auf die ursprüngliche Höhe.

Zum Thema Rüstungsexporte habe ich mich in meiner letzten Antwort bereits ausführlich geäußert, ergänze aber gerne etwas zum Verfahren. Natürlich unterliegen die Rüstungsexporte der Bundesrepublik Deutschland klaren rechtlichen Richtlinien, seit mehr als 50 Jahren – auch unter allen Vorgängerregierungen – wurden und werden diese Fragen im Bundessicherheitsrat beraten. Die Frage der Menschenrechte in bestimmten Ländern wird dabei genau so abgewogene wie die Frage der Sicherheitsinteressen und der Stabilität. Jede getroffene Entscheidung ist immer das Ergebnis eines solchen Abwägungsprozesses. Tatsächlich zustande gekommene Genehmigungen und tatsächlich zustande gekommene Rüstungsexporte werden im jährlichen Rüstungsexportbericht veröffentlicht und damit der Öffentlichkeit und dem Bundestag transparent gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser