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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Sheyma K. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Sheyma K. bezüglich Umwelt

1.Soll die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert werden? ( Pro und Kontra Argumente)
2.Soll ein einheitlicher gesetzlicher Mindeslohn eingeführt werden? ( Pro und Kontra Argumente)
Zu 1 und 2 : Wer ( zB Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Umweltverbünde, Industrieverbände) vertritt diese Gegenargumente?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Karaca,

vielen Dank für Ihre Email vom 28. Oktober 2009 zu den Themen Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke und einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn.

Die Kernenergie ist eine reine Brückentechnologie. Die Bundesregierung prüft zwar derzeit Optionen für die Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken im Einzelfall, da wir andernfalls unsere Klimaziele, erträgliche Energiepreise und weniger Abhängigkeit vom Ausland nicht erreichen können. Ziel einer Laufzeitverlängerung -selbstverständlich unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards - ist aber lediglich, das Zeitalter der regenerativen Energien schneller zu erreichen. Das Neubauverbot im Atomgesetz bleibt bestehen. In einer möglichst schnell zu erzielenden Vereinbarung mit den Betreibern werden zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen (u. a. Betriebszeiten der Kraftwerke, Sicherheitsniveau, Höhe und Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs, Mittelverwendung zur Erforschung vor allem von erneuerbaren Energien, insb. von Speichertechnologien), da die Vereinbarung für alle Beteiligten Planungssicherheit gewährleisten muss. Ein Hauptteil der zusätzlichen Gewinne soll dazu genutzt werden, erneuerbare Energien von der Forschung bis zur Anwendung zu fördern.

Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die CDU ab. Wir bekennen uns zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Daher soll der Tarifausschuss gestärkt werden, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten. Die anhängigen Bundesgerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Postmindestlohn werden abgewartet. Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Damit wird auch wirksam gegen soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgegangen.

Ich hoffe Ihnen hiermit die Meinung der CDU näher gebracht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser