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Ulrike Gottschalck
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Frage von Ilona B. •

Frage an Ulrike Gottschalck von Ilona B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Gottschalk,

ich habe folgende Fragen zum SEPA-Begleitgesetz:

1. Warum ist dieses Gesetz notwendig (bei mehr als 80 Mrd. Euro Gewinnen und Bewertungs-
reserven in den Büchern der Versicherer)?

2. Was wird die SPD noch tun, um dieses Gesetz zu verhindern?

3. Was raten Sie Ihren Wählern, die auf die klassischen Produkt der Altersvorsorge vertraut
haben und denen nun über o.g. Gesetz Geld entzogen wird?

MfG

Ilona Burkard

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Burkard,

vielen Dank für Ihre Fragen zum SEPA-Begleitgesetz.

Zu Frage 1: Die Regierungskoalition hat das sogenannte SEPA-Begleitgesetz, in dem es eigentlich um die Verwirklichung eines einheitlichen Zahlungsraumes in der EU geht, benutzt, um ihr umstrittenes Vorhaben quasi Huckepack durch den Bundestag zu bringen. Die SPD hat daher dem SEPA-Begleitgesetz nicht zugestimmt. Bereits während des Beratungsprozesses kritisierten wir, dass mit dem Gesetz die Belastungen einseitig den Versicherungsnehmern aufgebürdet werden. Aus meiner Sicht wäre das auch ein Vertragsbruch gegenüber Versicherungskunden, die ihr Geld im Vertrauen auf die Rentabilität in Lebensversicherungen angelegt haben.

Zu Frage 2: Die SPD-regierten Bundesländer haben den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen und damit die „Enteignung“ vorerst gestoppt. Am 29. Januar 2013 sollte der Vermittlungsausschuss des Bundesrats über das Thema beraten, er vertagte sich jedoch und richtete eine Arbeitsgruppe ein, die einen Lösungsvorschlag erarbeiten soll. Dieser Vorschlag bleibt nun abzuwarten. Durch den Wahlausgang in Niedersachsen und den dadurch veränderten Mehrheitsverhältnissen in der Länderkammer dürfen wir hoffen, dass die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher besser berücksichtigt werden.

Zu Frage 3: Da nicht feststeht, ob dies Gesetz überhaupt durchkommt, sollten Sie nicht voreilig kündigen. Ich rate Ihnen aber, sich bei ihrer Versicherung zu erkundigen, wie hoch der Rückkaufswert und die Beteiligung an den Bewertungsreserven aktuell sind. Das sollten Sie der zu erwartenden Ablaufleistung gegenüberstellen. Dann wären Sie gut vorbereitet, falls dieses unsägliche Gesetz doch kommen sollte und könnten schnell reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gottschalck