(...) Grundlage ist eine deutsch-türkisches Abkommen aus dem Jahr 1964. Die in der Türkei lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzsstaates. Die Kosten werden anschließend der deutschen Versicherung erstattet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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