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Ulrike Bahr
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Frage von Bernd H. •

Frage an Ulrike Bahr von Bernd H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Bahr,
aktuell wird über eine Verbesserung der Rente diskutiert. Um den Kern meiner Frage besser zu veranschaulichen möchte ich zunächst einige Beträge tabellarisch aufführen:
1. 2860 € durchschnittlicher Monatsbruttolohn aller Arbeitnehmer,
2. 1231 € durchschnittliche Rentenhöhe,
3. 4537 € aktuelle Beitragsbessungsgrenze,
4. 3030 € Durchschnittspension.
Im Zusammenhang mit der Debatte um die Renten wird in der Diskussion häufig auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge verwiesen. Angesichts der o.a Beträge fragt man sich wie die Arbeitnehmer das Geld dafür aufbringen sollen. Wenn der Vergleich mit der Pension angestellt wird, verweist man auf die höheren zur Einstellung erforderlichen Bildungsvoraussetzungen und die Alimentierungsverpflichtung des Staates. Die Pensionsregularien wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach gesetzlich verändert.
Meine Frage lautet wie folgt:
warum wird die Höhe der Pension nicht auf die Besoldungsgruppe A15 Stufe 8 gedeckelt?
Die zu erwartende Höhe der Pension von ca. 4961 € läge noch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (3). Aufgrund der Höhe der Besoldung in der untersten Stufe A16 von mehr als 6100 € sollte hier der Aufbau einer zusätzliche Altersvorsorge realistisch möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
B. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anregung. Beamtenpensionen des höheren Dienstes sind im Vergleich zu Renten recht hoch, wenn auch die Pensionen über alle Dienstgrade deutlich niedriger liegen, als von Ihnen angegeben. Je nach Bundesland schwankte die Durchschnittspension 2016 zwischen 2000 und 3100 Euro ( https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenpension.html ) Damit haben Beamte einen recht sorgenfreien Ruhestand garantiert. Das macht aber Beamtenjobs langfristig attraktiv und hilft gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dabei, überhaupt Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsdienst zu gewinnen.

Als Bayern SPD setzen wir uns dennoch für die langfristige Zusammenführung der verschiedenen Systeme der Alterssicherung in eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung ein, um die gesetzliche Rente zu stärken. Allerdings besteht auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Darum kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung allenfalls schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Auch wenn leitende Beamte mit Einkünften oberhalb von A 15 (die große Masse, besonders die Lehrerinnen und Lehrer, erreichen meist gar kein A 15) sicher selbst für ihre zusätzliche Altersversorgung sorgen können, so haben doch auch sie Bestandsschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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