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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Heike R. •

Frage an Ulrich Lange von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lange,

unterscheidet Frau Merkel noch zwischen Flüchtlingen und Migranten? Müssten Flüchtlinge nicht wieder ausreisen, wenn die Fluchtursache entfallen ist?
Können wir uns, ähnlich Kanada, Australien,... nicht selbst aussuchen, wen wir als reinen Migranten benötigen und zulassen?
Ich persönlich kann absolut nicht verstehen,weshalb die Flüchtlinge durch 7 Länder ziehen, in denen Frieden herrscht und dann erst in Deutschland um Asyl bitten? Welche Erklärung haben Sie dafür?
Stimmt es mit europäischen und deutschen Recht überein, dass Flüchtlinge selbst wählen können, in welchem Land der EU sie Asyl beantragen wollen? Warum schreiten keine Verfassungsorgane ein, wenn Frau Merkel, meiner Ansicht nach im Honeckerstil, allein und selbstgerecht geltendes deutsches Recht und europäische Verträge bricht (Dublin,Paragraf 18 des Asyl(verfahrens)gesetz, Paragrafen 15 und 96 Aufenthaltsgesetz

Heike Rogall

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rogall,

für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.

Grundsätzlich möchte ich vorausschicken, dass zwischen des derzeit in Deutschland stattfindenden Flüchtlingsstroms und einer Einwanderung wie in Kanada unterschieden werden muss.

Entsprechend unserem Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention können politisch verfolgte Personen und Kriegsflüchtlinge in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsflüchtlinge oder politisch Verfolgte stellen. Diese Personen können wir uns nicht aussuchen. Anders sieht dies bei einer Einwanderung aus Gründen der Suche nach einem Arbeitsplatz aus. Hierfür müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen.

Kriegsflüchtlinge erhalten eine Anerkennung nur für einen gewissen Zeitraum. Sollte nach Ablauf dieses Datum der Grund für die Anerkennung weggefallen sein, müssen diese Kriegsflüchtlinge Deutschland wieder verlassen. Auch wenn derzeit in Syrien in einigen Regionen ein Waffenstillstand herrscht, ist die Situation dort noch nicht soweit beruhig, dass die Menschen dorthin zurückgeschickt werden können.

Die Bundesregierung macht sehr deutlich, dass Kriegsflüchtlinge in Europa Schutz vor dem Krieg finden können, dass sie aber keinen Anspruch darauf haben, in welchem Land in Europa ihnen dieser Schutz gewährt wird.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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