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Frage von Sabine D. •

Frage an Ulrich Adam von Sabine D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte/r Kandidat/in,
ich bitte Sie freundlichst um die Beantwortung der folgenden Fragen. Die Sachverhalte wirken zwar primär eher speziell, bei näherem Hinsehen sollten Sie jedoch feststellen das die Thematik starke Brisanz besitzt. Denn: 1,2 Millionen professionell Pflegende sowie ca. 5 Millionen zu pflegende Menschen und deren Angehörige möchten wissen, welche Partei für sie wählbar ist!

• Wie sieht das Programm Ihrer Partei zum Umbau des Gesundheitswesens aus?
• Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt und in welcher Rolle sehen Sie die professionelle Pflege?
• Wie stellt sich Ihre Partei die Steuerungs- und Lotsenfunktion professioneller Pflege vor?
• Wie kann Ihrer Meinung nach rechtzeitige pflegerische Intervention erhebliche Kosten im Gesundheitswesen
einsparen?
• Wie will Ihre Partei die Personalsituation von Pflegenden und Mitarbeitern im Gesundheitswesen verbessern?
• Bestehen in Ihrer Partei konkrete Überlegungen, dieses Wachstumspotential gezielt zu nutzen und Fördermittel in den Arbeitsmarkt Pflege umzuleiten?
• Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, dass sich die Personalbemessungen in allen Handlungsfeldern der Pflege zukünftig am realen Pflegebedarf der zu versorgenden Klienten orientiert?
Wie steht Ihre Partei zum Erhalt der Fachkraftquote von 50 Prozent und wie wollen Sie die Versorgungsmängel beheben?
• Welche Pläne hat Ihre Partei zur weiteren Finanzierung der Pflegeversicherung?
• Wie steht Ihre Partei zur Hospizarbeit und zu Fragen der finanziellen Absicherung?
• Sieht Ihre Partei Chancen, die Regelung der Arbeitsplatzsicherung in der Zeit der Begleitung sterbender Angehöriger auch in Deutschland einzuführen?
• Wie steht Ihre Partei zur Verlagerung der bisherigen Pflegeausbildung an Hochschulen, wie dies in den meisten europäischen Ländern bereits heute üblich ist?
• Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei dem absehbaren Pflegepersonalnotstand und der Unterversorgung der Pflegebedürftigen in Deutschland entgegenwirken?
• Welche Anforderungen stellt Ihre Partei an professionelle Pflege und wie soll diese finanziell durch Fort und Weiterbildungen sichergestellt werden?
• Wird Ihre Partei weiterhin unqualifizierte und unkontrollierte Pflege zulassen?
• Wie steht Ihre Partei zu der gesetzlichen Registrierung und Lizenzierung von Pflegenden?
• Wird Ihre Partei die Errichtung von Pflegekammern in Deutschland unterstützen?
• Könnten Sie sich vorstellen, eine/einen Bundesbeauftragten für alle Pflegeberufe zu etablieren?

Vielen Dank für Ihre Antworten vor Mitte September,
mit freundlichen Grüßen,
Sabine Dinse

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dinse,

Ihre ausführlichen Fragen beantworte ich wie folgt. Der Übersichtlichkeit halber habe ich mir erlaubt Ihre Fragen kursiv zu wiederholen.

Das Thema „Pflege“ ist ein sozialpolitischer Schwerpunkt von CDU und CSU. Wir verfolgen konsequent das Ziel, die Qualität der Pflege zu sichern und zu verbessern. Wir wollen, dass die Pflegebedürftigen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbst bestimmtes Leben führen können, das ihrer Würde als Mensch entspricht. Damit die Pflege nicht selbst zum „Pflegefall“ wird, muss die Politik den demographischen und sozialen Veränderungen durch entsprechende Weichenstellungen gerecht werden und die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur schaffen. Dies erreichen wir durch die Stärkung von Rehabilitation und Prävention, die Wirkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, die Erleichterung der häuslichen Pflege durch die Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und damit die Entwicklung eines neuen „Hilfe- und Sorgemixes“ sowie der Weiterentwicklung neuer Wohnformen.

Wie sieht das Programm Ihrer Partei zum Umbau des Gesundheitswesens aus?

CDU und CSU werden ein grundlegend neues, zukunftssicheres System der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen, das eine qualitativ hochwertige Gesundheitsvorsorge für alle sichert, das besser auf die Veränderungen im Bevölkerungsaufbau reagieren kann, das eine weitere Belastung des Faktors Arbeit vermeidet und das die erheblichen Wachstumschancen der Gesundheitsbranche ausschöpft: die solidarische Gesundheitsprämie.

• Die Krankenkassen erhalten für jeden erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprämie als kostendeckenden Beitrag.

• Die Gesundheitsprämie wird erstens gespeist aus der persönlichen Prämie jedes Versicherten. Für Versicherte mit niedrigem Einkommen greift automatisch ein sozialer Ausgleich. Dabei ist klar: Niemand zahlt bei Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie mehr als bisher.

• Die Gesundheitsprämie wird zweitens gespeist aus der Arbeitgeberprämie. Dieser Anteil des Arbeitgebers wird festgeschrieben. Er bleibt dauerhaft begrenzt und damit von der Entwicklung der Krankheitskosten abgekoppelt. Bei Rentnern zahlen die Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil.

• Kinder werden beitragsfrei versichert; die dafür erforderlichen Beträge werden aus Steuermitteln finanziert.

• Wir stärken den Wettbewerb unter den Leistungsanbietern. Wir schaffen einen echten Wettbewerb der Kassen um die Versicherten. Die Krankenkassen müssen wesentlich stärker als bisher an den Wünschen der Versicherten orientierte unterschiedliche Tarife anbieten. Wir streben an, dass der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen erleichtert wird, indem Altersrückstellungen übertragen werden können. Auch der Wettbewerb von Ärzten, Krankenhäusern, Arzneimittelherstellern und Apotheken muss deutlich gestärkt werden.

Die von SPD und Grünen propagierte „Bürgerversicherung“ ist keine geeignete Alternative zur solidarischen Gesundheitsprämie. Wenn alle Bürger in eine einheitliche Zwangsversicherung einzahlen müssen, findet Wettbewerb nicht mehr statt. Die Bürgerversicherung führt nicht zur Entkoppelung von Arbeits- und Gesundheitskosten; steigen die Aufwendungen für die Gesundheit, steigen wie bisher auch die Arbeitskosten. Die Bürgerversicherung gibt keine Antwort auf die Probleme der Bevölkerungsentwicklung. Diese Form der Versicherung wirkt wie eine Sondersteuer für kleine und mittlere Einkommen. Sie werden durch die Beitragsbemessungsgrenze gegenüber höheren Einkommen wesentlich stärker belastet. Das ist ungerecht.

Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt und in welcher Rolle sehen Sie die professionelle Pflege?

Prävention und Gesundheitsförderung sind die besten Mittel, um die Gesundheit eines jeden Menschen zu erhalten und eine hohe Lebensqualität zu sichern. Durch eine stärke Akzentuierung der Prävention könnten viele Erkrankungen im hohen Lebensalter vermieden oder in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden. Damit wird auch deutlich, dass Prävention und Gesundheitsförderung der einzige Weg sind, die ansonsten unausweichlich werdenden Versorgungskosten zu verringern. Bei einer künftigen Reform des Pflegeversicherungsgesetzes und bei einer Neugestaltung des Präventionsgesetzes sollte den Aspekten der Prävention und Rehabilitation eine stärkere Bedeutung zugemessen werden. Diese sind nicht zuletzt auch als Bestandteil der pflegerischen Arbeit zu verstehen. Ziel sollte es sein, die Pflegeprävention als frühzeitig ansetzende und auf die Verringerung von Risiken zielende Strategie zu etablieren. Wir wollen zudem ein neues Präventionsgesetz auf den Weg bringen, das die Mängel des gescheiterten Entwurfs der rot-grünen Bundesregierung vermeidet, vor allem die Überbürokratisierung und die rechtswidrige Finanzierung.

Wie stellt sich Ihre Partei die Steuerungs- und Lotsenfunktion professioneller Pflege vor? Wie kann Ihrer Meinung nach rechtzeitige pflegerische Intervention (z.B. durch präventiven Hausbesuch) erhebliche Kosten (z.B. für unnötige Arztbesuche) im Gesundheitswesen einsparen?

Antwort: Pflege ist Teamarbeit. Deshalb setzt gerade die Pflege verstärkte Kooperation und Koordination voraus. Besondere Aufmerksamkeit muss nach unserer Ansicht die Sicherung einer integrierten und kontinuierlichen Versorgung erfahren. Versorgungsbrüche und Schnittstellenprobleme gehören immer noch zu den nahezu typischen Erscheinungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie zu beheben, ist eine zentrale Aufgabe der Zukunft.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer stärker integrierten Versorgung kann ein sinnvolles Case-Management eine wichtige Rolle spielen. Die Funktion eines Case-Managements könnte es sein, einen individuell konkretisierbaren „Sorgemix“ aus professionellen und nicht professionellen Angeboten für Pflegebedürftige zusammenzustellen und erkennbar zu machen.

Wenig zielführend erscheint uns aber eine polarisierte Debatte darüber, welche Institutionen oder welche Berufsgruppe am geeignetsten für die Übernahme der Funktion des Case-Managements ist. In vielen Fällen dürfte dies der Hausarzt sein, in anderen Fällen eine Pflegekraft, eine psychosoziale Beratungsstelle, ein Krankenhaus-Sozialdienst oder auch die Pflegekassen.

Wie will Ihre Partei die Personalsituation von Pflegenden und Mitarbeitern im Gesundheitswesen verbessern? Bestehen in Ihrer Partei konkrete Überlegungen, dieses Wachstumspotential gezielt zu nutzen und Fördermittel in den Arbeitsmarkt Pflege umzuleiten? Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, dass sich die Personalbemessungen in allen Handlungsfeldern der Pflege zukünftig am realen Pflegebedarf der zu versorgenden Klienten orientiert? Wie steht Ihre Partei zum Erhalt der Fachkraftquote von 50 Prozent und wie wollen Sie die Versorgungsmängel beheben?

Eine fachlich angemessene und ausreichende Personalausstattung ist eine wichtige Voraussetzung, um eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten. Sinnvoll erscheint die Umsetzung von Arbeitszeitmodellen, die es Einrichtungen besser als bisher ermöglichen, auf den individuellen Bedarf der Heimbewohnerinnen und -bewohner einzugehen. In diesem Zusammenhang sind auch nachhaltige Verbesserungen im Management und in der Arbeitsorganisation der Einrichtungen anzustreben. In den Einrichtungen sollten alle Möglichkeiten des Personalmanagements ausgeschöpft werden, um die fachlichen Ressourcen zu optimieren und insbesondere die Voraussetzungen für eine kompetente Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Veränderungen zu schaffen.

Studien über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und über die Abwanderungsraten aus der Pflege belegen die hohen Belastungen, die in vielen Bereichen mit einer Tätigkeit in der Pflege verbunden sind. Unabdingbar ist daher die Schaffung aufgabenangemessener Arbeitsbedingungen und von Maßnahmen zur Gesundheitssicherung der Pflegekräfte. So hat Bayern in einem vom Land geförderten Modellprojekt gezeigt, wie individuelle Entspannungs- und Trainingsangebote in den Einrichtungen zur psychischen und physischen Gesunderhaltung der Mitarbeiter beitragen können.

Ein Hauptproblem in der Pflege ist unseres Erachtens die Feststellung der notwendigen Anzahl und Qualifikation des für ein hohes Maß an Qualität erforderlichen Personals. Die derzeit verwendeten Verfahren zu Bemessung des Personals sind größtenteils nicht empirisch abgesichert und bilden daher den benötigten Bedarf an Pflegekräften oftmals nicht zutreffend ab. Hier könnte die pflegewissenschaftliche Forschung hilfreich tätig werden. Die Einführung von Personalbemessungsverfahren in der Pflege allein garantiert jedoch nicht automatisch mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen. An eine Absenkung der Fachkraftquote in Pflegeheimen denken wir nicht.

Welche Pläne hat Ihre Partei zur weiteren Finanzierung der Pflegeversicherung? Wie steht Ihre Partei zu einer möglichen Erweiterung der Begutachtungskriterien zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit um psychosoziale Hilfebedarfe?

Ein Schwerpunkt einer Pflegereform ist die Sicherung der Finanzierungsgrundlagen. Wir brauchen den Einstieg in die Kapitaldeckung, damit die Pflegeversicherung auf Dauer eine verlässliche und bezahlbare Absicherung des Pflegerisikos gewährleisten kann. Die Pflegeversicherung steht finanziell mit dem Rücken zur Wand, weil die vorhandenen Reserven in den letzten sieben Jahren fast halbiert wurden und spätestens 2008 aufgebraucht sein werden. Wir stehen daher vor der doppelten Aufgabe, der Pflegeversicherung kurzfristig wieder finanziellen Boden unter den Füßen zu verschaffen und zugleich mit dem Einstieg in eine langfristige tragfähige Finanzierung zu beginnen. Dies ist auch die Voraussetzung für eine Anpassung der Pflegeleistungen an die Kostenentwicklung und eine bedarfsgerechte Versorgung von Demenzkranken.

CDU und CSU setzen sich ferner für eine Entbürokratisierung der Pflege ein, weil die knappen finanziellen Mittel möglichst effektiv einzusetzen sind. Viele Rechtsvorschriften, unklare Kompetenzen von Behörden sowie eine zu bürokratische Pflegedokumentation sind nicht im Interesse der pflegebedürftigen Menschen. Daher wollen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege von überflüssiger Bürokratie entlasten.

Ambulante und rehabilitative Pflege Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht Ihre Partei, um den sinnvollen Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ konkret zu fördern?

Demographische und soziale Veränderungen, wie die Zunahme der Einpersonenhaushalte oder die Alterung der Pflegepersonen, erschweren die Sicherstellung der ambulanten Pflege. Dennoch ist die ambulante Pflege nicht nur aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, sondern gerade auch aus Sicht der Pflegebedürftigen zu fördern, weil ein Verbleiben in der gewohnten, häuslichen Umgebung – solange dies unter menschenwürdigen Umständen möglich ist – die Chance auf Selbstbestimmung und Teilhabe verbessert. Deshalb sind die notwendigen Rahmenbedingungen zur Stärkungen der Laienpflege und der professionellen ambulanten Pflege zu schaffen.

Eine Vermeidung stationärer Versorgung ist dann am ehesten zu erwarten, wenn es erleichtert wird, den bestehenden Betreuungsbedarf zuhause aufzufangen. Deshalb kommt in diesem Zusammenhang unter anderem der Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und allen Formen der Pflegeberatung eine wichtige Aufgabe zu.

Der in § 5 SBG XI verankerte Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation wird bisher nur sehr unzureichend verwirklicht. In zahlreichen Fällen könnte Pflegebedürftigkeit vermieden werden, wenn gezielte Maßnahmen der Prävention und geriatrischen Rehabilitation ergriffen würden, die dem alten Menschen die Fähigkeit erhalten oder zurückgeben, sein Leben weitgehend ohne fremde Hilfe zu führen. Gleichzeitig würde dies zu einem effektiven Einsatz der Ressourcen im Gesundheitswesen und damit zu Kostensenkungen führen. Prävention und Rehabilitation können dazu beitragen, sonst erforderliche Ausgaben zu vermeiden, indem der sog. Versicherungsfall, d.h. der Eintritt von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit verhindert oder hinausgezögert wird.

Die bereits nach geltender Rechtslage bestehenden Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation müssen weiterentwickelt werden. Es ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die Organisation von Prävention und geriatrischer Rehabilitation im Rahmen der integrierten Versorgung verbessert werden kann.

Wie steht Ihre Partei zur Hospizarbeit und zu Fragen der finanziellen Absicherung? Sieht Ihre Partei Chancen, die Regelung der Arbeitsplatzsicherung in der Zeit der Begleitung sterbender Angehöriger auch in Deutschland einzuführen?

Mit der steigenden Lebenserwartung und dem medizinischen und technischen Fortschritt erlangt das Thema "Menschenwürdige Sterbebegleitung“ zunehmend an Bedeutung. Der Umgang mit Sterben und Tod ist ein zentrales Thema gerade auch für uns Christdemokraten, denn es hat Bezüge zum eigenen Menschenbild.

Das heißt für uns, die Palliativmedizin sowie die Hospize auszubauen. Deutschland hängt auf diesem Gebiet der Entwicklung in anderen europäischen Ländern erheblich hinterher. Die Hospizbewegung vermittelt durch ihren ehrenamtlichen Einsatz den sterbenden Menschen das Gefühl, dass sie bis zuletzt geachtet und geliebt sind. Für CDU und CSU stellen Palliativmedizin sowie Hospize einen humanen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar, wie sie leider zum Beispiel in den Niederlanden praktiziert wird.

Wie steht Ihre Partei zur strukturellen Zusammenführung der Pflegeausbildungen? Wie planen Sie die Evaluationsergebnisse von Modellprojekten der Ausbildung in die gesetzliche Berufszulassung umzusetzen? Wie steht Ihre Partei zur Verlagerung der bisherigen Pflegeausbildung an Hochschulen, wie dies in den meisten europäischen Ländern bereits heute üblich ist?

Im Rahmen der Novellierung des Krankenpflegegesetzes ist von den betroffenen Verbänden die einheitliche, sog. generalisierende Ausbildung in den Pflegeberufen thematisiert worden. Eine Vereinheitlichung der Ausbildung in den verschiedenen Pflegeberufen ist mit dem neuen Krankenpflegegesetz zwar nicht erfolgt, aber die praktische Ausbildung für Krankenpflegekräfte findet nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern auch in geeigneten ambulanten oder stationären Pflege- oder Rehaeinrichtungen statt. Damit ist schon eine wesentliche Voraussetzung für die von allen angestrebte integrierte Ausbildung gegeben.

Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei dem absehbaren Pflegepersonalnotstand und der Unterversorgung der Pflegebedürftigen in Deutschland entgegenwirken?

Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze ist auch eine Änderung im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zur Weiterbildungsförderung in Gesundheitsfachberufen vorgenommen worden. Gegenstand ist eine Übergangsvorschrift im Arbeitsförderungsrecht, wonach die Bundesagentur für Arbeit (BA) Umschulungen in diesem Bereich aus Beitragsmitteln nur noch zwei Jahre und nur dann fördern kann, wenn die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres anderweitig gesichert ist. Umstritten war, ob diese Regelung nochmals und wenn ja, um welchen Zeitraum verlängert werden sollte und, ob es gelingen würde, die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres anderweitig zu gewährleisten.

Als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens ist diese Übergangsregelung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2005 verlängert worden, so dass für die bis dahin begonnenen dreijährigen Umschulungsmaßnahmen bei Gesundheitsfachberufen die BA in der bisherigen Form alleine zuständig ist.

Ab Januar 2006 wird die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege durch eine Änderung im Altenpflegegesetz wie folgt geregelt:

Die Länder übernehmen die Schulkosten. Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt eine Ausbildungsvergütung und übernimmt die Weiterbildungskosten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB III, also – soweit sie anfallen – Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung. Ausbildungsvergütung und Weiterbildungskosten sind in den Pflegesätzen berücksichtigungsfähig und werden somit an die Pflegebedürftigen bzw. die Sozialhilfeträger weitergereicht. In einer Protokollerklärung hat sich die rot-grüne Bundesregierung bereit erklärt, die Ausbildungszeit bei Weiterbildungsmaßnahmen in der Altenpflege mit dem Ziel einer Verkürzung auf zwei Jahre ernsthaft zu überprüfen.

In der Kranken- und der Hebammenausbildung, die in den Krankenhäusern stattfindet, bleibt es beim geltenden Recht. Hier übernimmt der Krankenhausträger im dritten Umschulungsjahr die Schulkosten und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Diese Kosten sind in den Pflegesätzen berücksichtigungsfähig, werden also an die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen weitergereicht.

Welche Anforderungen stellt Ihre Partei an professionelle Pflege und wie soll diese finanziell durch Fort- und Weiterbildungen sichergestellt werden?

Eine angemessene Betreuung der Pflegebedürftigen gestaltet sich angesichts der Zunahme von multimorbiden Pflegebedürftigen zunehmend schwieriger. Dies kann nicht ohne Folgen für die Fort- und Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal sein. Von entscheidender Bedeutung ist eine Betreuung, die sich auf profunde Fachkenntnisse, ein spezielles Pflegeverständnis und eine klare individuelle Einstellung seitens der Pflegenden stützt. Daher sollte die gesamte Organisationskultur in den Pflegeeinrichtungen im Sinne eines lebendigen Lernens verändert werden. Das kommt in erster Linie den Pflegebedürftigen zugute, aber auch den Pflegeeinrichtungen selbst, die ihre Arbeitsqualität und damit die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter steigern können. Gestützt auf den aktuellen Stand der Wissenschaft hat beispielsweise eine Arbeitsgruppe in Bayern eine Konzeption zur Fort- und Weiterbildung „gerontopsychiatrische Pflege“ geschaffen. Dieses Konzept ist Grundlage für alle in Bayern durchgeführten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Feld der gerontopsychiatrischen Pflege. Im Übrigen siehe Antwort auf vorhergehende Frage.

4. Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei Hochschulen und Praxisfelder der Pflegeforschung fördern und die Umsetzung in die Pflegepraxis unterstützen? Werden Sie einen Ausbau der Forschungskapazitäten für Pflege an Universitäten fördern?

Der Ausbau der Pflege- und Gesundheitsforschung ist in den letzten Jahren vorangeschritten. Es hat sich mittlerweile eine vielfältige Forschungslandschaft herausgebildet. Im Jahr 2004 sind durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt vier Pflegeforschungsverbünde gefördert worden, in denen in insgesamt 25 Teilprojekten auf grundlegende Veränderungen in Gesellschaft und Gesundheitswesen Bezug genommen wird. CDU und CSU werden kritisch prüfen, ob von dieser Förderung eine Signalwirkung ausgehen wird und ggf. auch andere Förderinstanzen inspiriert werden, sich künftig im Bereich der Pflegeforschung zu engagieren.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Ansätze zu unterstützen und wie fördert Ihre Partei die Schaffung der Rahmenbedingungen für die professionelle Umsetzung in die Pflegepraxis?

Gute Pflege lässt sich nicht ausschließlich über die Kontrolle von evidenzbasierten Qualitätsstandards erreichen. Notwendig ist daneben eine Beratung von Pflegeeinrichtungen. Dabei zeigt sich häufig, dass eine Verbesserung der Qualität nicht notwendigerweise mit einem höheren finanziellen Bedarf einhergehen muss.

Wird Ihre Partei weiterhin unqualifizierte und unkontrollierte Pflege zulassen? Wie steht Ihre Partei zu der gesetzlichen Registrierung und Lizenzierung von Pflegenden?

Hier gilt es zu bedenken, dass die zu registrierenden Pflegekräfte in aller Regel nicht die vertraglichen Leistungserbringer sind. Nach dem Gesetz sind nicht die Pflegekräfte zur Nachweiserbringung verpflichtet, sondern die Einrichtungsträger sind nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Qualitätssicherung in den Einrichtungen zuständig.

Wird Ihre Partei die Errichtung von Pflegekammern in Deutschland unterstützen?

Die Errichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft und Kammerbeitrag bedarf im Hinblick auf das allgemeine Freiheitsgrundrecht einer besonderen Legitimation. Vor der Errichtung einer Pflegekammer müssten daher gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken entkräftet werden. Bisher konnten Zweck und Aufgaben einer Kammer für Pflegeberufe nicht eindeutig definiert werden. Wir empfehlen deshalb, das Konzept weiterzuentwickeln, sowie Zweck und Aufgaben des Organs deutlicher als bisher zu beschreiben.

V. Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat

Frage: Welche Möglichkeiten des Dialogs sieht Ihre Partei, um in den nächsten Jahren regelmäßige Gespräche mit dem Deutschen Pflegerat zu führen? Könnten Sie sich vorstellen, eine/einen Bundesbeauftragten für alle Pflegeberufe zu etablieren?

CDU und CSU sind selbstverständlich an einem regelmäßigen Gesprächsaustausch mit dem Deutschen Pflegerat interessiert und haben diesen in der Vergangenheit auch gepflegt. Auch in Zukunft stehen die Gesundheits- und Sozialminister/innen in den unionsregierten Bundesländern ebenso für Gespräche zur Verfügung wie die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betrachtet die Entwicklung des Beauftragtenwesens im Bereich der Bundesregierung und deren organisatorische und stellenmäßige Ausstattung generell sehr kritisch. Während es in den letzten Jahren im Bereich vieler Ausschüsse zu einem Stellenabbau gekommen ist, gibt es beim Beauftragtenwesen einen beträchtlichen Stellenaufwuchs. Gleichwohl ist die Zahl der Petitionen, die den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erreicht hat, im Jahr 2004 auf fast 18.000 angestiegen und liegt damit deutlich gegenüber dem Vorjahr. Deshalb stellt sich schon die Frage, ob über die Installierung eines weiteren Beauftragten tatsächlich die Belange der Pflegekräfte in der Öffentlichkeit artikuliert werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Adam