Frage an Ulli-Christian Meyer von Friedel_Alt U. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Alt,
1. Ein Abgeordneter muss seine Entscheidungen aus eigener, sachlicher Überzeugung treffen. Verpflichtungen, die einen finanziellem Druck und Abhängigkeiten erzeugen, sind mit dem Status des Abgeordneten aus meiner Sicht unvereinbar. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
Ich bin Richter.
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
Eine wirtschaftliche Betätigung in Unternehmen oder ähnliches ist mit meinem Status als Richter unvereinbar, da nur so die Unabhängigkeit ist. Ich bin im Bereich der juristischen Fortbildung wenige stunden im Monat tätig, um fachliche Erfahrungen weiterzugeben (Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes, Konrad-Adenauer-Stiftung)Ich bin in mehren örtlichen Vereinen tätig und halte dieses Engagement auch für wichtig: Ich möchte ein Politiker sein, der bei den Menschen ist, z.B. im Heimat- und Verkehrsverein St. Ingbert, im Kneipp-Verein oder im Deutschen Roten Kreuz. Weiterhin gehöre ich dem Ortsrat St. Ingbert als Fraktionsvorsitzender an und bin stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Saarpfalz.
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
Eine Ausübung des Richterberufes als Abgeordneter ist bereits verfassungsrechtsrechtlich ausgeschlossen.
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Als Abgeordneter bin ich der Transparenz verpflichtet, mein Abstimmungsverhalten will ich jedoch nach der parlamentarischen Beratung und nicht vorher festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulli Meyer

