
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Während die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle gesetzlichen Krankenkassen bestimmt werden, ist die Kalkulation der Umlagensätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Aufgabe der jeweiligen Krankenkasse, was auch in unterschiedlichen Umlagesätzen zum Ausdruck kommt. Die Umlage U1 wird für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhoben, die Umlage U2 für das Mutterschaftsgeld. (...)