
(...) April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder aufzunehmen. (...) Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen. (...)