
(...) Zur Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Beiträge wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. November 2003 die Verpflichtung für die Krankenkassen geschaffen, in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und gebotener Ausführlichkeit jährlich über die Verwendung ihrer Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen und dort zugleich ihre Verwaltungsausgaben gesondert auch als Beitragssatzanteil auszuweisen. (...)