(...) Ich muss Ihnen auf Ihre Anfrage leider folgende Antwort geben: Die zuständige ARGE ist berechtigt, Auskunft über das Einkommen der Ehefrau zu verlangen. Dazu ist der entsprechende gültige Rentenbescheid vorzulegen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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