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Toralf Einsle
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Frage von Lucius van H. •

Frage an Toralf Einsle von Lucius van H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Einsle,

Ein Bürgergeld, wie Ihre Partei es vorschlägt ist:

1. Durch was finanzierbar?
2. In welcher Höhe für Welche Gruppen bestimmt? (z.B.Familie + 2 Kinder oder Singles)
3. Ein Grund für Sozialschmarotzer gar nicht mehr zu arbeiten?

Mit freundliche Grüßen

van Hel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr van Hel,

hier die Antworten auf  ihre Fragen:

1.Das Bürgergeld ist ein Steuer-Transfersystem aus einem Guß.Derzeit existieren 138 verschiedene Sozialleistungen, die von 45 verschiedenen staatlichen Stellen verwaltet werden. Ziel des Bürgergelds ist es, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehören sowohl die Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), das Wohngeld, das Arbeitslosengeld II und das BAföG, als auch die mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen. Insofern muss das Bürgergeld nicht finanziert werden, da es sich lediglich um eine Neuausrichtung derSozialtransfers handelt.

2. Das Bürgergeld wird auf der Grundlage folgender Leistungsbedarfe ermittelt:

- Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat),
- Pauschale für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten),
- Pauschalen zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung,
- Pauschale für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft,
- Pauschale für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen und Erkrankungen.

Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes bilden alle Erwachsenen und Kinder in der so genannten Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft rechnen alle in einem H aushalt zusammenlebenden Personen. Die konkreten Zahlen müssen zur Einführung des Bürgergeldes anhand der obengenannten Pauschalen berechnetwerden. Wir gehen aber von einer Größenordnung von ca.700 €/Erwachsenen und ca. 400 €/Kind aus. Der Single bekommt demnach 700 € und die Familie mit 2 Kindern 2200 €.

3. Dazu ist zusagen, dass jeder Bürger über die negativ Besteuerungvon  dem Bürgergeld profitiert. Durch die verbesserten Hinzuverdienstgrenzen wirkt das Bürgergeld auf Arbeitslose und Geringverdienende aktivierend, stärkt die Eigenverantwortung und ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ergänzend zu den Anreizen müssen die Sanktionsmechanismen konsequent angewendet werden, nicht zuletzt auch zum Schutze des Steuerzahlers vor Sozialleistungsmißbrauch. Deshalb wird die Pauschale für den Lebensunterhalt um bis zu 30 % gekürzt, wenn angebotene zumutbare Arbeit abgelehnt wird. Eine weitere Ablehnung zieht die gleiche Rechtsfolge nach sich, so daß die tatsächliche Kürzung bei Arbeitsverweigerung erheblich höher liegen kann. Insofern ist das System nicht für Schmarotzer gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Toralf Einsle