Reform Unterhaltsrecht Antwort 27.03 auf Frage 26.01 Es wird immer nur von Prüfung geredet, nicht davon wann dieses endlich umgesetzt wird, damit es endlich ein gerechte Unterhaltsverteilung gibt
Hintergrund ist folgender: Seit mittlerweile zweieinhalb Jahren wird über diese Reform diskutiert – angeblich mit hoher Priorität. Für die Betroffenen ist dies jedoch nicht nachvollziehbar, da bisher keine konkreten Ergebnisse vorliegen.
Eltern, die einen hohen Betreuungsanteil (30–50 %) leisten, sehen sich weiterhin erhebliche Mehrkosten, da sie beim Unterhalt nicht entsprechend entlastet werden. Diese Situation führt nicht nur zu finanziellen Belastungen, sondern kann auch Spannungen zwischen den Eltern hervorrufen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können.
Vergleicht man dies mit anderen aktuellen Themen, die der Bundestag zügig beschließt, entsteht bei den Betroffenen der Eindruck, dass ihre Anliegen nicht ausreichend wahrgenommen werden.
Daher möchten wir anregen, sollte sich die Umsetzung der Reform weiterhin verzögern – zumindest eine Regelung getroffen wird, dass die Betroffenen mit hohem Betreuungsanteil für einen gewisse Dauer nachträglich rückwirkend entlastet werden

