Dr. Till Backhaus
Till Backhaus
SPD
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Frage von Ursula P. •

Frage an Till Backhaus von Ursula P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Backhaus,

mich interessiert, was die SPD zur Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe plant.

- wird es eine Kappungsgrenze der Ausgleichszahlungen geben?

-haben Kleinbetriebe eine Chanse auf BVVG-Flächen und Landesflächen?

-wie stehen Sie zur Offenlegung der EU-Gelder?

Dr. Till Backhaus
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Precht,

ich freue mich über Ihr Interesse an der Agrarpolitik der SPD und will versuchen, Ihre drei Fragen in gebotener Kürze zu beantworten. Die SPD Mecklenburg-Vorpommern war immer konsequent gegen Kappungsgrenzen der Ausgleichzahlungen. Inhaltlich muss eine Kappung abgelehnt werden, weil die Philosophie der entkoppelten Prämien der EU-Agrarreform davon ausgeht, dass die Flächenprämien den Bauern in Europa gewährt werden, für die insgesamt erbrachten Leistungen je Hektar, die nicht am Markt realisiert werden können, also z.B. Pflege der Kulturlandschaft, CO2-Bindung, Erhaltung der biologischen Vielfalt und natürlich auch die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen, preiswerten Futter- und Lebensmitteln. Dabei ist der Gesellschaft jeder Hektar gleich viel wert, egal ob er bei einem Nebenerwerbslandwirt in Bayern oder in einem 3000 ha Betrieb im Uecker-Randow-Kreis liegt.

Historisch betrachtet sind Kappungen ebenfalls abzulehnen. Mit der Deutschen Einheit sind zwei verschiedenen Landwirtschaften in Deutschland zu einer verschmolzen. Strukturell brachte die ostdeutsche Landwirtschaft wesentliche Wettbewerbsvorteile mit, allerdings war die Technik total veraltet, viel zu viele Arbeitskräfte beschäftigt, die nichts mit der Landwirtschaft an sich zu tun hatten, die Eigentumsverhältnisse waren ungeklärt, Altschulden aus der Planwirtschaft lagen auf den Unternehmen und bei der Zuteilung von Quoten und Produktionsplafonds wurden erhebliche Kappungen vorgenommen. Das war z.B. ein wesentlicher Grund dafür, dass wir in MV heute leider den geringsten Tierbesatz Europas haben. Tierische Veredelung und damit höhere Wertschöpfung findet im Wesentlichen immer noch in den westdeutschen Bundesländern statt.

Deshalb ist eine allein an der Höhe der Ausgleichszahlungen je Betrieb geführte Debatte viel zu verkürzt und läuft nur auf gegenseitigen Neid zwischen den Landwirten hinaus.

Sollte die EU nun auf fiskalischen Gründen doch Kappungen einführen, dann schadet dies der Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Agrarsektors in Deutschland. Weil die Familienbetriebe dann keinen Cent mehr bekommen werden als jetzt und die flächenstarken Unternehmen mit Betriebsteilungen reagieren werden.

Der Weg kann dauerhaft nur der sein, Europas Landwirtschaft insgesamt von Subventionstropf abzukoppeln, die Zahlungen also zeitlich degressiv zurückzufahren. Ich denke daran führt auch wegen der immer größer werdenden Gemeinschaft und der letzlich unausweichlichen Unfinanzierbarkeit der gemeinsamen Agrarpolitik kein Weg vorbei.

BVVG-Flächen werden ausschließlich von der BVVG selbst privatisiert bzw. verpachtet. Die Landespolitik hat darauf wenig Einfluss. Grundsätzlich gilt, dass jeder Landwirt sich an den Ausschreibungen beteiligen kann. Insgesamt setzten wir uns gegeüber der BVVG für eine Streckung des Privatisierungszeitraums ein. Also kein Ausverkauf der Flächen um jeden Preis. Die Vergabekriterien der BVVG müssen so gestaltet werden, dass Betriebe durch Flächenentzug nicht in Existenznot kommen und das die strukturellen Belange der Bundesländer stärker Berücksichtigung finden, z.B. durch die vorrangige Vergabe an arbeitsintensive Bereiche.
Ja, die SPD MV ist für umfassende Transparenz hinsichtlich der Gewährung von EU-Strukturfondsmitteln. Im Übrigen wird ja bereits jetzt durch die Zahlstellen der Länder exakt Buch über jeden Euro aus Brüssel geführt und dies auch statistisch erfasst und gemeldet. Vieles ist auf den Internetseiten der EU-Kommission dargestellt, allerdings annonymisiert. Insoweit funktioniert die viel gescholtenen Bürokratie.

Was die Umsetzung der Transparenzrichtlinie betrifft, sollte diese für alle Empfänger aller Bereiche gleichermaßen und ohne Ausnahme gelten. Und es muss der Bezug von Zahlung zu Leistung dargestellt werden, also z.B. wie viele Arbeitskräfte an der Zahlung hängen.

Ich hoffe, dass das Ihre Fragen einigermaßen erschöpfend beantwortet und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Till Backhaus

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