Wann werden die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vorgenommen?
Sehr geehrte Frau Ataoglu,
durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr G.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, keine Fragen über die Plattform Abgeordnetenwatch zu beantworten, auch wenn diese Fragen berechtigt sind und seriös formuliert werden.
Sehr oft führt der Umstand, dass die Fragen öffentlich gestellt und auch die Antworten öffentlich gelesen werden können, dazu, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu kurz kommt.
Ich bitte Sie daher freundlich, mir Ihre Frage direkt an meine vom Bundestag bereitgestellte E-Mail-Adresse tijen.ataoglu@bundestag.de zu schicken. Sie werden dann ebenfalls per E-Mail meine Antwort erhalten.
Sie können sich auch direkt an meinen Kollegen Herrn Dr. Jan-Marco Luczak wenden, der in der CDU/CSU-Fraktion für das WEG zuständig ist, die WEG-Reform 2020 eng begleitet hat und ein ausgewiesener Experte für Wohnungsthemen ist.
Wenn Sie mehr über mich, meine Arbeit und meine Positionen erfahren möchten, schauen Sie doch gerne auf meiner Webseite https://www.tijen-ataoglu.de/ vorbei. Dort können Sie auch meinen Newsletter abonnieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tijen Ataoğlu