Portrait von Thomas Strobl
Antwort 01.02.2016 von Thomas Strobl CDU

(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Dezember zum Thema Volksentscheide. Die von Ihnen gestellte Frage habe ich bereits in der Rubrik „Demokratie und Bürgerrechte“ auf diesem Portal beantwortet. (...)

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Antwort 01.03.2016 von Thomas Strobl CDU

(...) Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren ein. Für ein Verbot von Glyphosat gibt es nach dem bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keinen sachlichen Grund. Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. (...)

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Antwort 01.02.2016 von Thomas Strobl CDU

(...) Leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen, da der Bund hier keinerlei Zuständigkeit hat. (...) Der Rundfunkstaatsvertrag wurde von den 16 Bundesländern ausgehandelt. (...)

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Antwort 01.02.2016 von Thomas Strobl CDU

(...) ausgebildet werden müssen. Einen solchen Vorrang von Asylbewerbern oder Geduldeten vor einem deutschen Bewerber bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen gibt es nach geltendem deutschem Recht nicht. Das jeweilige Unternehmen sucht sich aus allen Bewerbern den qualifiziertesten Bewerber – unabhängig von seiner Herkunft – aus. (...)

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Antwort 27.10.2015 von Thomas Strobl CDU

(...) Oktober im Deutschen Bundestag mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, dessen wesentliche Inhalte ich in aller Kürze noch einmal zusammenfassen möchte. (...) Insbesondere ergeht auch ein Verbot der Ankündigung der Abschiebung, mit dem verhindert werden soll, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen. Zudem gibt es Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Ausländer und auch für diejenigen, die beharrlich Ihre Identität nicht offenlegen und so ihre Ausreise verhindern. (...)

Frage von Eugen F. • 16.10.2015
Frage an Thomas Strobl von Eugen F.
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Antwort 17.11.2015 von Thomas Strobl CDU

(...) Das neue Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, die bei Ihnen anfallenden Verbindungsdaten zehn Wochen lang auf einem in Deutschland befindlichen Server zu speichern. (...) Welche Internetseiten ein bestimmter Nutzer aufruft, wird nicht gespeichert. (...) Erfasst werden nur die rein technischen und zeitlichen Bedingungen am Zustandekommen einer Telekommunikation. (...)