
(...) Dass diese bisher noch nicht erfolgt ist, hat mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun, die im Zuge der Antragsüberprüfung aufgekommen sind. Problem ist: Die vorgeschlagene Art der Übernahme der UN-Konvention in nationales Recht bedeutete, gewählte Volksvertreter Beamten und Richtern gleichzustellen, dies ist in Deutschland aufgrund bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Stichwort: freies Mandat) nicht ohne weiteres möglich. Den Gesetzesantrag in der bestehenden Form zu verabschieden, hätte also vermutlich zur Folge, dass er von Karlsruhe kassiert würde. (...)