Antwort 14.03.2023 von Thomas Pörschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist vorgesehen, die Wirksamkeit des Gesetzes alle vier Jahre überprüfen zu lassen und zudem einen Verwaltungsrat unter Einbeziehung der Kammern einzurichten.

Foto-AG Melle/Wikimedia Commons/CC BY 3.0 de
Es ist vorgesehen, die Wirksamkeit des Gesetzes alle vier Jahre überprüfen zu lassen und zudem einen Verwaltungsrat unter Einbeziehung der Kammern einzurichten.
Opposition und Regierung ringen heftig um den Entwurf des Gesetzes zur Ausbildungsumlage. Selbstverständlich stehen sie dabei auch in Kontakt mit den Verbänden.