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Frage von stefan k. •

Frage an Thomas Peter von stefan k. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Peter,
als LT-Kandidat für den Landkreis Fürth würde mich im Folgenden Ihre Position zur sog. Sammelunterkunft in der Hafenstr. interessieren.
Wie Sie wissen, ist in Bayern durch das Bayerische Landesaufnahmegesetz geregelt, dass Menschen mit Duldungen in sog. Gemeinschaftsunterkünften auf engsten Raum über Jahre oder Jahrzehnte leben müssen. Während alle anderen Bundesländer keine solche landesgesetzliche Regelungen kennen und die dortigen Landkreise und kreisfreie Städte z.T. längst dazu übergegangen sind, Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen, betreibt der Freistaat Bayern derzeit für ca. 8000 Geduldete 145 Gemeinschaftsunterkünfte, zumeist in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und verrotteten Containerunterkünften. (s. http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/fluechtlingslager-abschaffen-08.html) Dies, obwohl nach Art. 106 der Bayererischen Verfassung jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Werden Sie sich im Falle ihres Einzugs in den Bayerischen Landtag gegen die generelle Wohnsitzverpflichtung von Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften einsetzen und den Betroffenen die Möglichkeit einer angemessenen menschenwürdigen Wohngelegenheit geben?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Stefan Klingbeil

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