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Frage von Olaf S. •

Frage an Thomas Jurk von Olaf S. bezüglich Verkehr

Zum Sachverhalt:
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt es zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3. Dort heißt es sinngemäß: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. In vielen sächsischen Gemeinden werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, in anderen wird der Höchstsatz von 75% ausgeschöpft. Die Beiträge sind somit wohnortabhängig.
Der Straßenbau ist eine öffentliche Aufgabe, somit auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Die betroffenen Bürger zahlen bereits Grundsteuer sowie Mineralölsteuer u.s.w., somit ist die Straßenfinanzierung gesichert. Ebenso haben viele Eigentümer geringe Einkommen und Renten. Durch die Erhebung der Beiträge werden viele Bürger gezwungen, sich zu verschulden.

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die
finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es noch keine Straßenausbausatzungen gab.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schober,

ich hoffe, mit den unten anstehenden Antworten adäquat auf Ihre Fragen reagieren zu können:

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes
mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Nein. Ich möchte, dass diejenigen, die den meisten Nutzen von kommunaler Infrastruktur haben, auch entsprechend Beiträge bezahlen. Warum soll ein Rentner in der Platte mitbezahlen, wenn zur Villa eines Großunternehmers eine neue Straße gebaut wird. Möglichst noch als Sackgasse, damit niemand stört. Da möchte ich, dass der wirtschaftliche Vorteil (Wertsteigerung) von dem bezahlt wird, der profitiert. Denn wenn der Großunternehmer keine Beiträge bezahlt, zahlt die Allgemeinheit, in diesem Fall die Stadt in der das passiert - und damit die Bürger.

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits
andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Weil nur über die Ausbaubeiträge Gerechtigkeit geschaffen werden kann. Ohne die Beiträge wären die anderen Steuern höher, da die Ausgabe ja bezahlt werden muss. Dabei ist klar: Man könnte auch einfach andere Dinge einsparen. Das Hallenbad zumachen, um damit Straßenbau zu finanzieren. Da leiden dann auch wieder die kleinen Leute und die Reichen bauen sich einen Pool. Anders gesagt: Einen armen Staat können sich nur wirklich Reiche leisten.

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Wie gesagt: Beiträge stehen im Verhältnis zur Wertsteigerung - sollten sie zumindest. Und zumeist haben die Kommunen ja auch akzeptable Angebote gemacht, wie langfristig in Raten bezahlt werden kann.

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es
noch keine Straßenausbausatzungen gab.

Auch hier gilt die Solidarität. Wo liegt die Gerechtigkeit, wenn die die heute bauen, bezahlen sollen und die die früher gebaut haben nichts bezahlen sollen?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk