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Thomas de Maizière
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Frage von Erhard J. •

Frage an Thomas de Maizière von Erhard J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Thomas de Maiziére (CDU),

in einer Demokratie gilt die >Dreigewalten-Teilung<. Nun ist es aber so, dass der Justizminister dem Staatsanwalt gegenüber weisungsbefugt ist. Wenn der Justizminister gegen ein Straf- gesetz verstossen hat (z. B. § 271 StGB Falschbeurkundung im Amt) und angezeigt wird. Dann wird er doch logischer Weise die Anweisung geben, dass das eingeleitete *Vor*-Ermittlungsverfahren unverzüglich und unaufgeklärt, einzustellen ist.

Natürlich ist es auch möglich, dass der/die Staatsanwalt/in dieses Verfahren ohne eine
besondere Anweisung, sondern im Rahmen von >voraus eilenden Gehorsam<
bereits von sich aus, unaufgeklärt einstellt.

Was kann man tun, dass so ein Verfahren trotzdem mit einer Entscheidung
basierend auf Recht und Wahrheit, abgeschlossen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
CDU