Frage an Thomas de Maizière von Helene und Dr.Ansgar K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister des Inneren,
gehen wir recht in der Annahne, dass im Jahre 1990 durch Änderung des Artikels 23 GG , der vor der Änderung den Geltungsbereich des GG beinhaltete, bisher kein Geltungsbereich für das GG festgelegt worden ist?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
H. u. A. K.
Weitere Fragen an Thomas de Maizière

Sehr geehrte Frau Baumgarten,
wir bitten um Verständnis, dass Herr Dr. Thomas de Maizière, MdB, grundsätzlich nicht auf Anfragen antwortet, die ihn über das Portal abgeordnetenwatch.de erreichen.

(...) Wie ein unabhängiger Richter in seinem Gutachten (Stand Januar 2010) umfänglich ausgeführt hat, trägt der Austausch von Finanzdaten zwischen den USA und Europäischer Union auch zur Sicherheit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bei. (...)

(...) Die Diskussion um eine Unterstützung der Länderpolizeien bei der Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr steht in keinem Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Regelung in der Grundrechtecharta. Durch den Vertrag von Lissabon hat sich an den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürgern nichts zum Nachteil verändert. Unser Grundgesetz und die verschiedenen internationalen Instrumente des Grundrechtsschutzes werden „kumuliert“, so dass sich das jeweils stärkste im Einzelfall anwendbare Grundrecht durchsetzt. (...)

(...) Gegenwärtig erfolgt auch kein Einsatz zu Testzwecken. Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene vielmehr dafür ein, dass Bodyscanner allenfalls dann zum Einsatz kommen, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt sind. (...)