![Thomas Bareiß Portrait von Thomas Bareiß](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/800px-2020-02-13thomasbareissbundestagsprojekt2020bysandrohalank-2.jpg?itok=pYLxfzdY)
(...) Auf Grund der Tatsache, dass Renterinnen und Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für diese Einnahmearten nicht an dem allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner für die entstehenden Leistungsaufwendungen nur zu etwa 50 Prozent decken; die restlichen Gesundheitsausgaben werden von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung -- also insbesondere von den heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -- getragen. (...)