
(...) Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 23. März 2010 mitgeteilt habe, steht die Entscheidung zu Ihrem laufenden Verfahren am Landessozialgericht bezüglich Assistenz- und Mobilitätshilfen in Form des Persönlichen Budgets nach wie vor aus. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung darf ich als Abgeordneter nicht in das laufende Gerichtsverfahren eingreifen. (...)