
(...) Zu diesem Zweck ist zusätzlich zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen. Um auch die Qualifikation von Berufskraftfahrern, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neuesten Stand zu halten, wird für diese Fahre-rinnen und Fahrer in der EU eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufs wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben. Ein Abweichen von diesen EG-rechtlich vorgegebenen verbindlichen Regelungen ist nicht möglich. (...)