Fragen und Antworten



(...) Das deutsche Aktienrecht sieht keine Nachschusspflicht bei Altaktionären vor, sie haften maximal mit ihrer Aktie, also im Extremfall mit dem Totalverlust. Wir waren schon damals dafür, offener an die Möglichkeit einer (teilweisen) Übernahme durch den Staat zu gehen. Auch bei der IKB wäre diese Möglichkeit überlegenswert gewesen. (...)

(...) Ansonsten kann ich auch an dieser Stelle wiederholen. Eine Enthaltung ist keine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Sie tragen berechtigte Bedenken vor. (...)