Wann führen Sie Sanktionen (z. B. Bußgelder) für Kommunen und Unternehmen ein, die die gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit nachweislich und dauerhaft ignorieren?
Sehr geehrter Herr Tok, aktuell missachten viele Kommunen in BW das L-BGG massiv. Meine Recherchen und Praxiserfahrungen zeigen:Veraltete Daten: Barrierefreiheitserklärungen sind oft über 5 Jahre alt.
Etikettenschwindel: „Leichte Sprache“ wird bescheinigt, enthält aber massenhaft Fachbegriffe, Fremdwörter und Komposita.
Gefälligkeitsgutachten: „Unabhängige“ Prüfberichte sind bei dutzenden Kommunen wortgleich; falsche AAA-Zertifizierungen werden trotz Barrieren ausgestellt.
Mangelnde Konsequenzen: Während Datenschutzverstöße (DSGVO) sanktioniert werden, bleibt die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum folgenlos. Hinweise von Experten werden ignoriert.Wie werden Sie sicherstellen, dass digitale Barrierefreiheit nicht länger als „optional“ behandelt wird? Planen Sie eine Stärkung der Aufsichtsstellen und eine Gleichstellung der Barrierefreiheit mit dem Datenschutz durch echte Sanktionsmechanismen in der nächsten Legislaturperiode?

