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Tanja Meyer
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Frage von Sabine F. •

Was tun Sie gegen den Änderungsantrag des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und wie verhindern Sie die Abschaffung der Paragrafen 87, div. Sätze, SGB V bzw. das drohende psychoth. Praxissterben?

Ich bin verzweifelt. Alle geplanten Kürzungen schrägen meine berufliche Existenz und mein Dasein in meiner Praxis, für das ich mich seit 2003 stetig weiter qualifiziert habe und im speziellen für die Approbation und die Aufnahme eines hälftigen Versorgungssitzes und Praxisgründung zw. 2016 bis 2022 verschuldet habe. Es war für mich unter den alten Gegebenheiten, also vor Mitte März diesen Jahres und dem ersten Hieb der GKV gerade so möglich keine roten Zahlen zu schreiben, mit den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Regierung ist die Praxis zum Abschuß freigegeben. Sie wird sich nicht mehr tragen können und ich alleine werde keine 35 bis 40 Pat. pro Woche mehr behandeln. Bitte verhindern Sie das! Ich gehe davon aus, dass Ihnen alle Hintergründe und Zahlen bekannt sind, ansonsten stehe ich Ihnen oder meine Informationsquellen zur Verfügung.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau F.,

aufgrund der Ferienwochen komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir uns nicht in der Zwischenzeit für eine Abwendung von bestimmten Punkten im dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, z.B. bzgl. der psychotherapeutischen Versorgung, eingesetzt haben. Wir teilen die Kritik der Fachverbände und haben versucht, unseren Einfluss auf Landes- und Bundesebene zu nutzen, um die im Raum stehenden Kürzungen in der therapeutischen Versorgung abzumildern bzw. vollständig zu verhindern. Mein fachlich zuständiger Kollege Nicolas Mühlbrecht Breer ist selbst Psychotherapeut und beständig im engen Austausch mit den Fachverbänden. Er hat zudem vor der entsprechenden Bundesratssitzung den in Niedersachsen zuständigen Minister gebeten, im Bundesrat um die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu bitten. Das hat dieser auch getan, aber leider hat er unter seinen Kolleg*innen der anderen Länder keine Mehrheit dafür bekommen. 

Auch auf Bundeseben hat Janosch Dahmen beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, weil er die Beratungsfristen ungenügend fand. Leider wurde auch dieser Antrag abgelehnt.

So wurden nun im Eilverfahren maßgebliche Änderungen beschlossen, die auch aus unserer Sicht, u.a. die psychotherapeutische Versorgung, wie von Ihnen dargestellt, akut gefährden. 

Leider kann ich derzeit nichts Positives dazu sagen. Ich bin genauso entsetzt und halte diese Entscheidung für untragbar. Gucken Sie sich gerne auch das gestrige Statement meines Kollegen Nicolas Mühlbrecht Breer anlässlich der veröffentlichten Daten der KKH an, was dies nochmal unterstreicht.

Wir arbeiten eigentlich gerade auf Landesebene daran, wie wir hier vor Ort die psychotherapeutische Versorgung verbessern (!) können. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist jedoch aus unserer Sicht die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung gefährdet. 

Mit betrübten Grüßen

Tanja Meyer

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