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Tanja Jost
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Frage von Johann W. •

Warum hat sich die Landesregierung für das Handyverbot in Schulen entschieden? Wie möchte die Regierung das durchsetzen?

Sehr geehrte Frau Jost,

in meinem Beruf und im ehrenamtlichen Umfeld habe ich viel mit jungen Menschen zu tun. Von Schüler und Schülerinnen aus der 5 Klasse bis zu Master-Studenten.

In vielen hessischen Schulen wurde die Digitalisierung vorangetrieben, indem man zum Beispiel mit mehr Computern arbeitet und sogar TV-Boards verwendet. Sollen all diese Geräte etwa wieder abgebaut werden? Mehr und mehr Schüler und Schülerinnen verwenden ihr Handy im Unterricht, natürlich fürs Lernen. Es gibt teilweise einige Grundschulen, die tatsächlich sogar mit Handys drauf aufbauen, um Schüler und Schülerinnen zu lehren. Durch frühe Einführungen sollen Kindern ermöglicht werden, dass sie besser mit der Medienwelt umgehen können, welches viele junge Menschen überfordert.

Ich halte diesen Verbot für nicht durchsetzbar, da viele Jugendliche ihre Handys verstecken und trotzdem rangehen. Durch ein Verbot bewirkt man klar das Gegenteil. Es muss mehr gearbeitet und aufgeklärt werden.

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Hessische Landtag hat nun mit der Änderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln für alle Schulen zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Geräten geschaffen. Die Motivation für diese Gesetzesänderung hat Kultusminister Armin Schwarz treffend beschrieben: "Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können."

Die fortschreitende Digitalisierung birgt viele Chancen, gerade beim Lernen. Deswegen ist in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken weiterhin möglich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. In der Schule lernt man allerdings nicht nur den Unterrichtsstoff, sondern auch das soziale Miteinander. Das kann nicht durch den Blick auf den Bildschirm ersetzt werden. Die ständige Online-Präsenz schadet den Beziehungen und verhindert echte Begegnungen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird zum einen auf die Lehrkräfte gesetzt. Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. Die Schüler sollen aber auch selber den verantwortlichen Umgang mit digitalen Endgeräten lernen. Auch dies gehört zur Medienkompetenz.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Jost

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