Portrait von Sylvia Pantel
Sylvia Pantel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sylvia Pantel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dagmar O. •

Frage an Sylvia Pantel von Dagmar O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Pantel,

Im Bundeskabinett wurde am 17.7. 2019 der Entwurf zum Masernschutzgesetz beschlossen
In seinem Referentenentwurf vom 6. 5. 2019 begründet Jens Spahn, warum er dieses Gesetz, das gegen unsere Grundrechte verstößt (z. B. Recht auf körperliche Unversehrtheit, elterliche Erziehungsrecht) für nötig , richtig und angemessen hält.

Der Verein, Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V, reagierte daraufhin am 28. Mai 2019
mit einem offenen Brief an den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn.
Link: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/stellungnahme-masernschutzgesetz-offener-brief-an-jens-spahn.html
In dieser Stellungnahme wird ausführlich belegt, dass die Begründungen mit denen Herr Spahn dieses umstrittene Gesetz rechtfertigen will, nicht den Tatsachen entsprechen.

Ist Ihnen der Inhalt dieses offenen Briefes bekannt?
Was halten Sie davon, dass die Rechtfertigung für ein Gesetz, welches einen gravierenden Einschnitt in unsere Grundrechte bedeutet, nicht auf belegbaren Fakten beruht?

mfG
Dagmar Ott

Portrait von Sylvia Pantel
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ott,

vielen Dank für Ihre Mail. Das Thema "Impfen" und "Impfpflicht" ist aktuell sehr präsent, was ich nur befürworten kann. Auch wenn es zurzeit hochsensibel ist, geht es uns alle an und ich erläutere gerne meine Position dazu.

Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation haben sich das Ziel gesetzt, die Masern und Röteln in Europa zu eliminieren. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass dieses ehrgeizige Ziel erreichbar ist: Mit guten Instrumenten der Gesundheitsüberwachung und hohen Impfquoten lassen sich Masern und Röteln besiegen.

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf des Masernschutzgesetzes sieht vor, dass alle Kinder in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern oder in Schulen zwei Masernschutzimpfungen vorweisen müssen. Einrichtungen können Kinder zurückweisen, wenn sie nicht zweimal gegen Masern geimpft sind. Auch die Erzieher, Lehrer, Tagesmütter oder medizinisches Personal (sofern nach 1970 geboren) müssen den Impfschutz vorweisen. Das gilt auch für Flüchtlinge oder Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft, die die Schutzimpfung binnen vier Wochen nach Ankunft vorweisen müssen.

Anders als viele glauben, sind Masern eine gefährliche Krankheit, die im schlimmsten Fall zu Gehirnentzündung und Tod führen können. Der beste Schutz dagegen ist die Immunisierung, die möglichst früh erfolgen sollte. Dazu erhalten die Kinder zwischen dem 11. und dem 23. Lebensmonat zwei Impfungen, die für das ganze Leben ausreichen. Je mehr Menschen geimpft sind, desto besser ist der Schutz der ganzen Bevölkerung. Die Impfquote sollte mindestens bei 95 Prozent liegen. Das ist in Gemeinschaftseinrichtungen besonders wichtig, weil sich eine Infektion hier besonders schnell ausbreiten kann.

Ein großes Problem ist im Moment die zweite Impfung. Während 97,1 Prozent aller Schulanfänger einmal geimpft worden sind, haben nur 93 Prozent auch die wichtige zweite Impfung erhalten. Dadurch ergibt sich auf das ganze Bundesgebiet bezogen eine Impfquote von unter 95 Prozent - zu wenig, um die "Herdenimmunität" zu erreichen.

2013 wurde die Effektivität von Masernimpfungen durch PD Dr. Ole Wichmann (Fachgebiet Impfprävention, Abteilung für Infektionsepidemiologie, Robert Koch-Institut, Berlin) und Bernhard Ultsch (Charité Universitätsmedizin Berlin) untersucht und veröffentlicht. Dort gelangte man zu dem Ergebnis, dass zahlreiche epidemiologische Beobachtungsstudien die gute Effektivität der Impfung belegen. "In einer formalen Bewertung der Qualität der Evidenz würden zwar die Beobachtungsstudien aufgrund ihres Studiendesigns per se niedriger eingestuft werden; die über diverse Studiensettings und Studiendesigns konsistent großen Effekte und eine Dosis-Wirkung-Beziehung (d. h. stärkerer Gesamteffekt eines Impfprogramms bei höheren Impfquoten, wie z. B. im Osten Deutschlands im Vergleich zum Westen) führen jedoch dazu, dass die Evidenz bezüglich der Effektivität als sehr hoch eingestuft werden kann. Die Eliminierung [der] Erkrankung[.] auf dem amerikanischen Kontinent und in Finnland kann zudem als Beweis dafür angesehen werden, dass eine Eliminierung im Rahmen eines 2-Dosen-Impfprogramms und von zusätzlichen Impfaktivitäten möglich ist." (vgl. RKI 2013 Effektivität von Impfungen, PDF).

Ich persönlich begrüße das Gesetz. Die Impfpflicht wird mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der Impfquoten und damit zu einem verstärkten Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder und die Schwächsten in unserer Gesellschaft führen. Als Mutter von fünf, mittlerweile erwachsenen, Kindern, habe ich es als meine Pflicht gesehen, Verantwortung für das Wohl und Leben meiner Kinder zu tragen. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich sehe das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) nicht eingeschränkt, im Gegenteil: Zur körperlichen Unversehrtheit gehört auch, das Risiko von Krankheiten zu mildern, und dem wird das Gesetz ohne Zweifel gerecht. Auch eine Einschränkung der Freiheit auf Selbstbestimmung sehe ich nicht, da weltweit Ärzte eine zweimalige Masernimpfung im frühen Kindesalter empfehlen, die ausschließlich dem Wohl des Kindes dient.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position darlegen und
verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre
Sylvia Pantel MdB