(...) Der Ehrlichkeit halber muss ich aber hinzufügen, dass sich auch Bundestagsabgeordnete nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen können. Die Frage der Zulässigkeit eines Nachflugverbotes in Schkeuditz oder zumindest die Einschränkung von Nachtflügen ist bekanntlich vor dem Bundesverwaltungsgericht abschließend negativ beschieden wurden. Ich bedauere diese Entscheidung sehr, zeigen doch andere Städte mit bedeutenden Flughäfen wie etwa Frankfurt/Main oder Brüssel, dass es durchaus möglich ist, vernünftige Kompromisse zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und ansässiger Logistikunternehmen einerseits und den berechtigten Interessen und gesundheitlichen Befürchtungen der Anwohner andererseits zu finden. (...)