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Stephanie Iraschko-Luscher
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Frage von Karin K. •

Frage an Stephanie Iraschko-Luscher von Karin K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Iraschko-Luscher,

die FDP und insbesondere Herr Weippert aus Bergedorf hat sich durch Podiumsdiskussionen und ein Internetforum bei vielen Hamburger Hundehaltern positiv ins Gespräch gebracht! Offenbar zeigt z.Zt. nur noch die FDP (abgesehen von der Tierschutzpartei u.ä.) klaren Sachverstand und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit in diesem kontrovers diskutierten Thema.

Wir würden gerne von Ihnen als "unserer" Direktkandidatin in Sasel wissen, ob Sie über das geplante Hundehaltungsgesetz informiert sind und welche Ansichten Sie dazu vertreten.

Desweiteren würde uns interessieren, welche Möglichkeiten der politischen Einflussnahme Sie auf Bundesebene für eine artgerechte Hundehaltung und die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen durch Hundehalter mit ihren gut sozialisierten, freilaufenden Hunden sehen.

Wir möchten abschließend bemerken, dass wir für die Entsorgung des Hundekots durch den Halter von öffentlichen Wegen usw. und für die Vorlage eines Sachkundenachweises vor Anschaffung eines Hundes sind.

Wir bedanken uns für Ihre Antwort und verbleiben mit den besten Grüßen.
Karin Klebs

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Klebs,

das vom Hamburger Senat geplante und von der Hamburger Bürgerschaft, in der die FDP vorübergehend nicht vertreten ist, einstimmig beschlossene Eckpunktepapier für ein Hamburger Hundehaltungsgesetz ist eindeutig verfassungswidrig. Es handelt sich zwar um eine reine Landesangelegenheit, aber durch das Engagement liberaler Bundestagsabgeordneter haben wir die Möglichkeit, wirksam dagegen vorzugehen.

Auf Initiative der FDP ist der Tierschutz seit 2002 zum Staatsziel erklärt worden (Erweiterung des Artikels 20a Grundgesetz).

Auch ich werde im Bundestag alle Mittel nutzen, um unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheits- und Bürgerrechte auf Bundes- und Landesebene zu verhindern. Das geplante Hundegesetz ist dafür ein gutes Beispiel.

Der strittigste Punkt „Genereller Leinenzwang“ ist eindeutig tierschutzwidrig. Das bestätigen die Bundestierärztekammer, die Tierärztliche Hochschule Hannover, die Universität Kiel und namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Verhaltensforschung (Feddersen-Petersen u.a.). Es wurde belegt, dass das Aggressionsverhalten durch dauerhaften Entzug von Freilauf ansteigt und dadurch die Gefahr von Beißunfällen zunimmt. Damit ist die Geeignetheit der Maßnahme zur Erreichung des Ziels „Schutz vor Beißunfällen“ klar widerlegt. Außerdem ist es unverhältnismäßig, sämtliche Hunde und Halter für das Fehlverhalten einiger sachunkundiger Halter und für Vollzugsdefizit der zuständigen Behörden pauschal zu verurteilen.

In der gestrigen Tagespresse war zu lesen, dass der „Generelle Leinenzwang“ aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen werden soll. Allerdings wurde dies durch die Gesundheitsbehörde sofort wieder dementiert.

Die FDP tritt für wirksame Maßnahmen zur Gefahrenprävention in Form von Halterinformation ein. Denn die Gefahr geht immer nur von sachunkundigen Haltern und Behörden aus, nicht von der Gesamtheit der Hunde und HundehalterInnen.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht in erster Linie vor sich selbst und ihren Vierbeinern, sondern zuallererst vor einem ausufernden Regulierungs- und Schnüffelstaat geschützt werden. Daher sind mir die Bürgerrechte ein besonderes Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Iraschko-Luscher