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Stephan Thomae
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Frage von Franz B. •

Frage an Stephan Thomae von Franz B. bezüglich Verbraucherschutz

Warum unternimmt Ihre Partei nichts gegen die grassierende Vermehrung der Spielhallen in Stadt und Land.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bischoffberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. März 2013. Erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen.

I.

Wer eine Spielhalle betreiben will, muss dies nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Für die entsprechenden Genehmigungen sind die Kommunen zuständig. Folglich hat die FDP-Bundestagsfraktion hier wenig Handlungsspielraum. Die GewO als solches hat sich seit ihrem Erlass 1869 mit den seit dem vorgenommenen Änderungen bewährt. Da die FDP auch nur sehr wenige Bürgermeister stellt, haben wir auch nur wenig Einfluss auf die Entscheidungen in den Kommunen.

II.

Auf Bundesebene wird zur Zeit auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler die Spielverordnung überarbeitet. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Suchtpotentiale zu mindern. Hierfür gibt es verschiedenen Ansätze. So könnte das Verhältnis zwischen Mindesteinsatz und Höchstgewinn entschärft werden. Es sollte das Spiel als solches und nicht das Streben nach wirtschaftlichem Gewinn im Vordergrund stehen. Darüber hinaus könnte die sogenannte Ereignisfrequenz gesenkt werden. Dabei geht es darum, den Spielablauf der einzelnen Automaten zu entschleunigen, so dass allein schon über den Faktor Zeit Anreize für das Glücksspiel genommen werden. In Gaststätten, in denen bislang bis zu drei Spielautomaten aufgestellt werden durften, soll künftig nur noch ein Automat stehen dürfen. Diese Aspekte sind neben anderen derzeit Gegenstand der Diskussion.

III.

Bei allen Bemühungen steht für die FDP der Jugendschutz an oberster Stelle. Es muss auch weiterhin streng darauf geachtet werden, dass Minderjährige keinen Zugang zu Spielhallen erhalten. In dieser Hinsicht besteht ein Vollzugs- und kein Gesetzgebungsdefizit.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB

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