(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich mich auf die aktuelle Rechtsprechung des rheinland-pfälzische und des bayerischen Verfassungsgerichtshof vom Mai 2014 berufen; hier wurden jeweils ähnlich gelagerte Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das Gebühröffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot als verfassungsgemäß eingestuft. Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt dabei auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (...)
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