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Stephan Eisel
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Frage von Rainer M. •

Frage an Stephan Eisel von Rainer M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Eisel,

da zur Zeit das Thema Mindestlöhne im Postsektor doch einige Wellen schlägt, würde ich mich freuen wenn sie Ihren Standpunkt auch mit Hinblick auf Ihren Wahlkreis einmal darlegen würden.

Insbesondere interessiert mich, ob es sinnvoll ist, Unternehmen zu unterstützen, die Entgelder zahlen wodurch zusätzlich die Sozialkassen durch Unterstüzungszahlungen belastet werden.

Im Hinblick auf die Pflicht der Arbeitslosen die ALG-II beziehen derartige Jobs annehmen zu müssen, würden doch gerade solche Firmen profitieren und zugleich das Allgemeinwohl beeinträchtigt?

Mit freundlichem Gruß,
Rainer Meller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 13. November 2007 zum Thema Mindestlohn im Postsektor. Da dieses Thema mit meinem Wahlkreis in besonderer Weise verknüpft ist, antworte ich Ihnen hiermit gerne.

Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut, das wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Zudem war zwischen den Koalitionsparteien von Union und SPD als Grundvoraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeit von tariflichen Lohnuntergrenzen die klare Vereinbarung getroffen worden, dass nur diejenigen Branchen in den Wirkungsbereich des Entsendegesetzes aufgenommen werden können, in denen mehr als die Hälfte der dort Beschäftigten vom jeweiligen Tarifvertrag erfasst sind. Nach Berechnungen der unabhängigen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation erfüllt der vorliegende Tarifvertrag diese Voraussetzung im Bereich der Briefzusteller nicht.

Bekanntlich ist es das Kernanliegen, die Briefzusteller in den Wirkungsbereich des Entsendegesetzes aufzunehmen. Hierzu sind allerdings mit Blick auf die tatsächliche Art der Beschäftigung der Betroffenen in der Postzustellbranche zunächst wichtige Abgrenzungsfragen zu klären. CDU und CSU brachten deshalb unter anderem den Vorschlag ein, die „überwiegend“ mit dem Brieftransport beschäftigten Arbeitnehmer in eine Mindestlohn-Regelung einzubeziehen. Obwohl die Tarifpartner selbst dies in einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag kurz vor Beginn der Koalitionsrunde vorgeschlagen haben. Die SPD hat dieses Angebot abgelehnt. Deshalb wird es den Mindestlohn im Postsektor zunächst einmal nicht geben können. Man wird sehen, ob es doch noch zu einer Einigung kommen kann.

Um auf den zweiten Teil Ihrer Frage einzugehen, gebe ich Ihnen generell Recht, dass staatliche Lohnzuschüsse keine dauerhafte Lösung sein können. Trotz der erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt muss aber noch mehr für die Reduzierung der nach wie vor hohen Sockelarbeitslosigkeit getan werden. Daher hat sich die Große Koalition unter anderem auf ein Kombilohn-Modell geeinigt, dass insbesondere ältere Arbeitslose und langzeitarbeitslose Jugendliche mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten helfen soll. Durch den Kombilohn sollen bspw. arbeitslose Jugendliche die Chance erhalten, sich am Arbeitsmarkt zu bewähren und ihre Qualifikationen zu verbessern, damit sie langfristig den Weg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse finden. Ich halte solche Regelungen in diesen besonderen Fällen für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel